DER BAUSV 1/2020

Sabine Schönherr


Zertifikat gleich Zertifizierung?

Und was bedeutet Akkreditierung?


Weiterbildungsanbieter nehmen gern die Beratung und Begleitung von interessierten Architekten, Ingenieuren und Baufachleuten im Zusammenhang mit ihrer Qualifizierung für eine Fachplaner- oder Sachverständigentätigkeit wahr. Häufig geht es dabei um Fragen zu den Inhalten der Fachfortbildungen, zu Prüfungsleistungen und Dozenten, zu Chancen der beruflichen Anwendung des erworbenen Wissens und um die Art und Anerkennung der Abschlüsse in der Berufspraxis. Doch welche Abschlüsse gibt es und worin unterscheiden sie sich? Was ist eine Teilnahmebescheinigung, was ein Zertifikat, wann spricht man von Zertifizierung?

Kurz gesagt: Das Zertifikat weist den Abschluss einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme durch erfolgreiche Prüfungsteilnahme aus. Während man für die Teilnahme an einer solchen Maßnahme definierte Voraussetzungen erfüllen muss, bestätigt die Teilnahmebescheinigung lediglich die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung. Davon abzugrenzen sind Zertifizierungsverfahren. Hierbei handelt es sich nicht um berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, sondern um Kompetenzbewertungen nach festgelegten Standards.

Zertifizierungen von Personen

Zertifizierung kommt vom lateinischen »certe« (bestimmt, gewiss, sicher) und »facere« (machen, schaffen, verfertigen). Zertifizierung soll demnach sichern und Gewissheit verschaffen über das Vorhandensein definierter Eigenschaften. Alle am Bau Beteiligten kennen Zertifizierungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Bauprodukten: Hersteller beauftragen akkreditierte Zertifizierungsstellen (z.B. Materialprüfanstalten). Diese überprüfen, ob das Produkt den Anforderungen einer Norm bzw. technischen Regel entspricht. Wenn ja, wird das Produkt zertifiziert und der Hersteller kann das Produkt in Verkehr bringen. Hersteller und Zertifizierungsstelle vereinbaren gleichzeitig eine fortlaufende Überwachung des Produkts. Produktzertifizierungen dokumentieren damit die Qualität und Zuverlässigkeit von Produkten und geben Planern, Ausführenden und Nutzern Sicherheit, Orientierung und Vertrauen.

Mit der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG DIN und der Einführung der DIN EN ISO/IEC 17024 wurde diese Kompetenzüberprüfung auf Dienstleistungen ausgedehnt und systematisiert. Somit gibt es nun auch z.B. für die Dienstleistung von Sachverständigen die Möglichkeit der Kompetenzfeststellung durch normgeregelte Personenzertifizierungsverfahren.

Hiervon abzugrenzen sind gesetzlich geregelte Verfahren. Ein solches Verfahren ist in Deutschland für den Bereich der Bauschadensbewertung nur die öffentliche Bestellung und Vereidigung (i.d.R. durch Kammern). Andere freie und qualifizierte Sachverständige oder durch Berufsverbände anerkannte Sachverständige genießen in diesem Sachgebiet ebenfalls eine hohe Anerkennung. Ein geregeltes und unabhängiges Verfahren zur Kompetenzfeststellung haben diese Sachverständigen allerdings nicht durchlaufen. Hier könnte künftig die Personenzertifizierung bei akkreditierten Zertifizierungsstellen eine größere Rolle spielen.


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