AKTUELLE AUSGABE

BauSV 2/2024


Bauschäden

 

Karl-Uwe Voß

Witterungswiderstand von Betonen – Teil 2

Fortsetzung aus Heft 6/2023


Weitergehende Schadensursachen

Für die Entstehung von Frost-Tausalz-Schäden an Bauwerken sind häufig die nachfolgend genannten Fehler ursächlich:

1) falsche Betonbestellung,
2) Nachbehandlungsfehler,
3) erhöhte w/z-Werte in der Betonoberfläche.


Falsche Betonbestellung

Erstaunlicherweise zeigt sich bei der Auswertung entsprechender Schäden immer wieder, dass − trotz klarer Vorgaben in den Technischen Regelwerken − falsche Betonsorten bestellt und eingebaut werden. Dieser Fehler wird im Regelfall teuer bezahlt, da kostspielige Sanierungsmaßnahmen die Folge sind.

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Frost- und tausalz-bedingte Abwitterungen an den vertikalen Wandflächen der Mauerscheiben einer Treppenanlag

 

Wolfram Steinhäuser

Ausbrüche, Fehlstellen und Risse in Estrichen und Betonböden instand setzen


Ausbrüche in Estrichen, besonders in Altestrichen, entstehen immer dann, wenn durch hohe Verkehrslasten in Form von Einzellasten eine Estrichplatte auf einer weichen Unterlage durchgestanzt wird und die Druck- und Scherkräfte aus dieser Belastung die Materialfestigkeit erreichen bzw. übersteigen. Estriche zerfallen in diesen Bereichen in meist kleine Schollen oder lösen sich im Extremfall sogar krümelig in ihre Bestandteile auf.

Dieser Problematik müssen sich in der Baupraxis Boden- und Parkettleger sowie Estrichleger immer wieder stellen. Die Architekten und Bauleiter beschäftigen sich mit diesem Thema so gut wie gar nicht, sie überlassen die Lösung dieser nicht ganz so einfachen Aufgabe dem Verarbeiter und sind letztendlich froh, wenn sie sich damit nicht auseinandersetzen müssen und alle Probleme vom Verarbeiter allein gelöst werden. Bei Schadensfällen wird dieses Thema aber sehr kontrovers diskutiert.

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Bautechnik

Fassade im Wilden Verband

 

Martin Zerwas, Bernhard Schütte

Der Wilde Verband – die Regeln der Unregelmäßigkeit

Untersuchung, Diskussion und Beurteilung der (allgemein anerkannten) Regeln des Wilden Verbands


Der Wilde Verband zeichnet sich durch seine vielseitige Anwendbarkeit und unregelmäßige Ästhetik aus, wodurch er sich von anderen Mauerwerks- und Zierverbänden unterscheidet. Dieser Artikel umfasst eine gründliche Recherche über existierende Regeln, ihre historische Entwicklung und ihre Anwendung in der Praxis. Ziel ist es, eine Grundlage für die Beurteilung von Fassaden im Wilden Verband zu schaffen und praxisrelevante Informationen für Planung, Ausführung und Beurteilung zu liefern.

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Schnee vor der Hauswand, deutlich höher als der Sockelputz mit 30 cm Höhe

 

Sylvia Stürmer, Lars Dahlem

Witterungsschutz bei Außenputzen

Eine vergleichende Bewertung unterschiedlicher Prüfverfahren zur kapillaren Wasseraufnahme


Den meisten Baubeteiligten sind die Beanspruchungen durch die Freibewitterung der Fassaden und die Auswirkungen der zunehmenden Starkregenereignisse auf die Bausubstanz und deren Dauerhaftigkeit bewusst. Weniger bekannt sind jedoch die Vorgänge bei der Wasser- bzw. Feuchteaufnahme und -abgabe der verschiedenen Baustoffe in ihrem Zusammenwirken – je nach Exposition der Fassaden und Spritzwasserbelastung.

Obwohl die Kategorien wie »wasserundurchlässig«, »saugend«, »wasserabweisend« etc. allgemein bekannt sind, wissen wenige, was diese technisch tatsächlich beinhalten. In der Baupraxis geht man z.B. fälschlicherweise häufig davon aus, dass als wasserabweisend deklarierte Putze kapillar kaum oder kein Wasser aufsaugen.

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Messtechnik

Zweiflügelige Fenstertür in einem Schlafzimmer

 

Carsten Clobes, Torsten Bolender

Luftdurchlässigkeitsmessungen zwischen Fensterflügel und Fensterrahmen


Die Eigentümer eines neu errichteten Einfamilienhauses bemängelten gegenüber dem Bauträger sowohl mangelhaften Schallschutz der Fenster als auch Zugerscheinungen. Obwohl an einer innerörtlich und relativ stark befahrenen Hauptstraße gelegen, waren vertraglich keine besonderen Maßnahmen zum Schallschutz vereinbart worden.

Hinsichtlich der Zugerscheinungen wurde ausdrücklich nur die Dichtigkeit der Fugen zwischen Flügel und Rahmen bemängelt (nicht die der Fuge Rahmen/Mauerwerk!). Hier käme es subjektiv zu Zugerscheinungen, die Fenster würden nicht dicht schließen und dies sei auch die Ursache für den schlechten Schallschutz. Diese Fragen sollten im Rahmen eines gerichtlichen Beweisverfahrens beantwortet werden.

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Baurecht

Klaus-Udo Reichelt

Unvollständiges und/oder mangelhaftes Gerichtsgutachten

»Nacherfüllungsrecht« des Gerichtssachverständigen? Einfluss auf den Vergütungsanspruch?


Zur Beantwortung der Fragen, ob dem Gerichtssachverständigen im Fall eines von ihm erstatteten, unvollständigen und/oder mangelhaften Gerichtsgutachtens ein »Nacherfüllungsrecht« zusteht und welchen Einfluss Unvollständigkeiten bzw. Mängel auf den Vergütungsanspruch des GSV haben können, bedarf es einer Klärung der Rechtsgrundlagen, auf deren Basis der GSV sein GGA erstattet.

Bürgerlich-rechtliche Vorschriften, wie Dienstvertrags- und Werkvertragsrecht, gelten nicht, weil der Stellung des GSV als Gehilfe des Gerichts mit einer gewissen, inneren Unabhängigkeit Rechnung getragen werden muss. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gericht – tatsächlich dem jeweiligen Träger der Justiz – und dem GSV ist öffentlich-rechtlicher Natur (»Heranziehungsverhältnis«). Die Rechte und Pflichten des GSV sind in den einzelnen Verfahrensgesetzen, u.a. der ZPO sowie in dem JVEG, geregelt, die dem öffentlichen Recht angehören.

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Kran schwenkt zur Durchführung eines Bauvorhabens in den Luftraum des Nachbargrundstücks ein

 

Andreas Jurgeleit, Ingo Kern

Recht haben, Recht bekommen

Unterlassungsverfügung zum Hammerschlags- und Leiterrecht wegen Schwenkens eines Baukrans


Das OLG Stuttgart hat mit einem Urteil vom 31.08.2022, das zwischenzeitlich in der Baupraxis vollständig aufgeschlagen ist und zur Kenntnis genommen wurde, eine bedeutsame Entscheidung für die Durchführung von Baumaßnahmen zum Hammerschlags- und Leiterrecht getroffen.

Dem Fall lag der triviale Lebenssachverhalt zugrunde, dass zur Durchführung eines Bauvorhabens ein Kran benötigt wird und dieser in den Luftraum des Nachbargrundstücks einschwenkt. Der Bauherr hatte diesen Umstand dem Nachbarn vor Beginn der Bauarbeiten jedoch nicht mitgeteilt. Das ist die Situation, die unserer Bemerkung zugrunde liegt, dass Sprache mehr bedeutet als eine Krücke für Menschen, die der Kommunikation durch Telepathie nicht mächtig sind. Verständigung und Ausgleich spielt zwischen Menschen eine in jeder Hinsicht existenzielle Rolle. Diese Vorrede kommt Ihnen, liebe Leser, vermutlich bekannt vor, sie zitiert eine anerkannte Alltagsweisheit: Es geschieht nicht. Wie es Vorsatz und Gewissen halt so treiben, ging der Nachbar im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Bauherrn vor.

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Rechtsprechungsreport

Eva-Martina Meyer-Postelt

Bauvertragsrecht | Architektenrecht | Sachverständigenrecht

Überprüfung von Baumaterialien gehört zur Objektüberwachung des Architekten

  1. Der Architekt schuldet eine Überwachung der Bauausführung auch dahingehend, ob die Handwerker ordnungsgemäß mit dem zu verarbeitenden Material umgehen.
  2. Wird Rollenware verarbeitet, muss der bauüberwachende Architekt jedenfalls stichprobenartig prüfen, ob diese vor dem Verlegen ausgerollt wurde.

OLG Schleswig, Urteil vom 04.10.2023 – 12 U 25/21

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