Ralf Ertl, Martin Egenhofer, Michael Hergenröder, Thomas Strunck
Optische Abweichungen an Fassaden aus Putz und Sichtmauerwerk
Wo liegen die Grenzen der Akzeptanz? Mangelbeseitigung oder Minderung?
Abweichungen im optischen Erscheinungsbild von Fassaden aus Putz und Sichtmauerwerk bilden einen Schwerpunkt konträrer Auffassungen über die geschuldete Ausführungsqualität. Auf dem Weg zur Konfliktlösung ergeben sich Bewertungsfragen. Stellt die beanstandete Abweichung einen optischen Mangel dar oder ist sie so geringfügig, dass sie als sogenannte Bagatelle akzeptiert werden muss? Ist die Beseitigung eines bestehenden optischen Mangels obligatorisch oder kann alternativ ein Wertausgleich durch Minderung erfolgen? Und: In welcher Höhe wäre eine solche angemessen? Mit der Beantwortung dieser Fragen beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.