AKTUELLE AUSGABE

BauSV 4/2023


Bautechnik

Matthias Zöller: Ein konstruktiv-kritischer Blick auf DIN 18533 Teil 1

 

Matthias Zöller

Ein konstruktiv-kritischer Blick auf DIN 18533 Teil 1


Wassereinwirkungen sind Teil der Baugrundbeschaffenheit und werden zukünftig in DIN 4095-1 beschrieben. Der Schutz gegen auf Bauwerksflächen einwirkendes Wasser aus dem Baugrund dagegen ist Gegenstand in den technischen Regeln für Abdichtungen bzw. für wasserundurchlässige Betonkonstruktionen.

In bisheriger Ermangelung von Regeln zu Wassereinwirkung im Baugrund haben Letztgenannte auch Wassereinwirkungen behandelt, obwohl sie dafür nicht einschlägig sind. Dieser Beitrag ergänzt den kritischen Blick auf die bisherigen Regelungen mit Lösungen, die im letzten und im kommenden Heft zur Erläuterung der DIN 4095-1 behandelt wurden bzw. werden.

weiterlesen

Klaus Vogel, Ulf Köpcke: Luftleckagen – Vermeidbarkeit versus Gebrauchstauglichkeit

 

Klaus Vogel, Ulf Köpcke

Luftleckagen – Vermeidbarkeit versus Gebrauchstauglichkeit


Die Autoren haben sich in dieser Zeitschrift schon früher mit zwei Artikeln den Themen »Luftdichtheit – Luftdurchlässigkeit – Ein Rundumschlag« [1] und »Luftleckagen und wie man damit umgehen kann« [2] gewidmet. Nun sind wieder ein paar Jahre vergangen, in denen im beruflichen Umfeld der Autoren weiterführende Diskussionen zum Thema Luftleckagen stattgefunden haben. Von diesen Diskussionen angetrieben, werden einige Überlegungen und die entsprechenden Schlussfolgerungen vorgestellt und damit die vorgenannten Artikel »vorläufig trialogisch« abgerundet.

Im Fokus stehen zwei Fragestellungen als Beiträge zu transparent nachvollziehbaren, allgemein akzeptablen und handhabbaren einfachen Kriterien für den täglichen baupraktischen Umgang mit Luftleckagen und der Ausführung der Luftdichtheitsschicht:

1. Wann ist eine Leckage als vermeidbar zu bewerten?

2. Sind »gebrauchstaugliche Leckagen« für den juristischen Gebrauch tauglich?

weiterlesen


Bauschäden

 Punktuelle Verfärbung der  Bodenbeschichtung

 

Helena Eisenkrein-Kreksch

Punktuelle Verfärbung der Bodenbeschichtung

Ursache und Vermeidung


Auf dem oberen Parkdeck eines Parkhauses wurde auf dem Boden ein Oberflächenschutzsystem aufgebracht. Einige Tage nach der Applikation traten nach der ersten Beregnung der Fläche auf der beschichteten Oberfläche punktuelle bräunliche Verfärbungen auf. Die Verfärbungen befanden sich stets in Vertiefungen und Poren und hatten eine Größe von maximal einem Quadratzentimeter. Im Zuge der Mangelfeststellung sollte die Ursache der Verfärbungen ermittelt und die Vorgehensweise zur Beseitigung der Schäden vorgeschlagen werden.

Zur gleichen Zeit traten wenige Tage nach der Applikation des Oberflächenschutzes bei einigen weiteren Bauwerken auf bewitterten beschichteten Bodenbereichen punktuelle Farbveränderungen auf. Auch an diesen Bauwerken wurde die Ursache für die Farbveränderungen ermittelt.

In diesem Beitrag werden die Vorgehensweise bei der Ursachenermittlung erläutert sowie mögliche Varianten zur Vermeidung der Verfärbungen aufgezeigt.

weiterlesen

Henrik-Horst Wetzel: Schäden bei Einwirkungen von drückendem Wasser

 

Henrik-Horst Wetzel

Schäden bei Einwirkungen von drückendem Wasser

Fehleinschätzung der Wassereinwirkung bei nicht unterkellerten Gebäuden


Häufig unterschätzen Planer bei nicht unterkellerten Gebäuden die tatsächlich zu erwartenden Wassereinwirkungen. Kann das Wasser nach Regen bzw. Starkregen nicht rasch genug im Baugrund versickern oder über eine funktionsfähige Dränung abgeführt werden, staut es sich kurzzeitig auf der Geländeoberkante (GOK).

Das kann bei zu tief gegründeten, nicht unterkellerten Gebäuden zu massiven Feuchteschäden führen. Das Stauwasser dringt dann über punktuelle Fehlstellen in der Sockelabdichtung und/oder sogar über barrierefreie Türschwellen in das nicht unterkellerte Gebäude ein. Derartige Feuchteschäden haben in den letzten Jahren stetig zugenommen.

weiterlesen


Messtechnik

Petra Ziemer: Wurzeln aus Nachbars Garten – Schäden durch Wurzeleinwuchs
© i-stockphoto.com/PlacaCameraman

 

Petra Ziemer

Wurzeln aus Nachbars Garten – Schäden durch Wurzeleinwuchs


Bäume sorgen in unseren Städten für Wohlbefinden, spenden Schatten und sind oft ein Ort der Ruhe und Erholung. Andererseits können Bäume und Gehölze auch zum Zankapfel werden, insbesondere dann, wenn sie sich ausbreiten und die Äste und Wurzeln in Nachbargrundstücke eindringen.

Während bei Ästen die Wuchsrichtung gut zu erkennen und gegebenenfalls einzudämmen ist, wachsen die Wurzeln unterirdisch, in Abhängigkeit von den jeweiligen Bodenverhältnissen, unbemerkt in alle Richtungen. Das kann am Ende zu massiven Schäden an der Infrastruktur führen, und das kann sowohl die eigene als auch fremde Infrastruktur sein. Geschädigte möchten dann gerne wissen, zu wessen Baum die Wurzelfragmente gehören.

weiterlesen


Meinung

Martin Schauer

Sachverständigenarbeit im Handwerk

Aspekte aus der täglichen Arbeit – Vorsicht: keine Glosse!


An öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden höchste Ansprüche gestellt. Zum einen fordern die jeweiligen Sachverständigenordnungen von ihnen weit über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, außerdem haben sie ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Weiterhin wird unterstellt, dass Sachverständige vertrauenswürdig, sachlich distanziert und zurückhaltend sind. Zivil-, Strafprozessordnung, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz sowie weitere Verordnungen und Gesetze, die in Verbindung mit den zu bearbeitenden Sachthemen stehen, verlangen dem Sachverständigen zusätzlich ein enormes Potenzial juristischer Kenntnisse ab.

Die nicht geregelte Einordnung der Sachverständigen in die Rechtspflege führt zu einer existenziellen Konstellation, die in entgleitenden Verfahren nur mit dem Hang zu masochistischen Zügen und/oder Demut vor dem Rechtsstaat auszuhalten sind. Notwendig sind auch hellseherische Fähigkeiten.

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Herausforderungen bei der Bearbeitung von Gerichtsaufträgen – von der Zustellung der Gerichtsakte bis zum Eingang der Vergütung auf dem Konto.

weiterlesen


Baurecht

Florian Herbst, Julian Dubois

Gedanken über das Bauproduktenrecht der Zukunft


Die anhaltend hohen Baukosten und Zinsen setzen der Bau- und Immobilienbranche zu; ein Ende ist kaum verlässlich vorhersehbar. Doch es gibt noch ungenutzte Möglichkeiten, Kosten zu sparen, und eine davon findet sich im Bauproduktenrecht.

Die Neugestaltung des deutschen Bauproduktenrechts im Jahre 2016 hat nicht dazu beigetragen, dass die maßgeblichen Regelungen über- und durchschaubarer werden. Dies stellt Architekten, Bauunternehmer und Bauherren vor große Herausforderungen, birgt ein gewaltiges Haftungsrisiko und verursacht am Ende des Tages vor allem vermeidbare Kosten.

Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Systematik des öffentlich-rechtlichen Bauproduktenrechts und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten – insbesondere durch den Einsatz einer KI-basierten Software – auf.

weiterlesen

Mark Seibel

Mangelhafte Bauleistung und technische Regelwerke

DIN-Normen etc.


Sofern die Parteien im Bauvertrag nicht etwas Abweichendes wirksam vereinbart haben (vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 13 Abs. 1 Satz 2 VOB/B), sind die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« als Mindeststandard einzuhalten.

Soweit Zöller kürzlich darauf hingewiesen hat, die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« seien »nicht mit belastbaren Inhalten hinterlegt« und dieser Technikstandard sei eine »juristische Illusion« (so: Zöller, Der BauSV 3/2023, 56), überzeugt das nicht.

Der folgende Beitrag verdeutlicht, welchen Inhalt die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« haben und warum sie auch zukünftig die juristische Beurteilung der Mangelhaftigkeit einer Bauleistung im öffentlichen und privaten Baurecht prägen werden.

weiterlesen


Rechtsprechungs-Report

Eva-Martina Meyer-Postelt

Bauvertragsrecht | Sachverständigenrecht | Architektenrecht

Kellerbauwerk – Standsicherheit –­­ Prüfingenieur


1. Die von einem Prüfingenieur durch den Vertrag mit dem Bauherrn übernommene Aufgabe, die Nachweise für die Standsicherheit zu bescheinigen und die mit den von ihm bescheinigten Unterlagen übereinstimmende Bauausführung zu bescheinigen, ist eine werkvertragliche Leistung.

2. Jede bauliche Anlage muss – auch unter Berücksichtigung der Baugrundverhältnisse – im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich allein standsicher sein.

3. Einem Prüfingenieur muss bei der Prüfung der Planungsunterlagen auffallen, dass die Ausführung eines Kellers in Mauerwerk nicht in der Lage ist, die Schubkraft aus der einseitigen Erddruckbelastung in die Bodenfuge abzuleiten, und darf die Standsicherheit des geplanten Kellers in einem solchen Fall nicht bescheinigen.


OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2023 – 14 U 202/12

weiterlesen


BauSV-APP

zur Informationsseite BauSV-App/BauSV-E-Journal

Die Zeitschrift »Der Bausachverständige« gibt es auch digital für Tablet und Smartphone.

mehr Informationen

NEWSLETTER

Der BauSV-Newsletter bietet Ihnen alle zwei Monate kostenlos aktuelle und kompetente Informationen aus der Bausachverständigenbranche.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang