DER BAUSV 2/2019

Feuchte- und Algenbildung nach fünf Jahren Standzeit des Sanierputzes

Hans Ettl, Horst Schuh


Sanierputz – Wunsch und Wirklichkeit


1. Einleitung

Die über 30-jährige Geschichte der Anwendung von Sanierputzen hat Fachkollegen zu einer rückblickenden Betrachtung dieser Instandsetzungsmethode bei feuchtem und  /  oder salzhaltigem Mauerwerk veranlasst [1]. Dabei werden die Vorteile, aber auch die Grenzen dieses Putzsystems deutlich gemacht. Betrachtet man aber die gesamten Veröffentlichungen zu diesem Themenkomplex seit Einführung dieser Putze, so vertritt doch die überwiegende Mehrheit der Autoren eine fast durchwegs positive Einschätzung dieser Sanierungsmethode. Nur wenige Beiträge beschäftigen sich mit den Grenzen bzw. der Untauglichkeit von Sanierputzsystemen im praktischen Einsatz [2, 3, 4, 5].

Im Rahmen der eigenen, knapp 30-jährigen Gutachtertätigkeit bei der Instandsetzung feuchte- und salzbelasteten Mauerwerks haben wir dagegen eine deutlich stärkere Häufung von Schadensfällen bei der Anwendung von Sanierputzen festgestellt. Ein aktueller Fall, bei dem wir uns auch vor Gericht für die Empfehlung eines Sanierputzsystems rechtfertigen müssen, war der Anlass zu der folgenden, kritischen Auseinandersetzung mit dieser Instandsetzungsmethode.


2. Regelung der Anwendung von Sanierputzsystemen

Die Anwendung von Sanierputzsystemen wird im aktuellen WTA-Merkblatt 2-9-04/D geregelt [6]. Dort werden neben dem Wirkprinzip und dem Einsatzbereich auch die Anforderungen bei der Planung und die Anwendungsgrenzen beschrieben. Sehr deutlich wird herausgestellt, dass Sanierputzsysteme in der Regel vor allem als flankierende Maßnahmen eingesetzt werden. Als Voraussetzung für die Anwendung werden im Merkblatt wiederholt geeignete vertikale und  /  oder horizontale Abdichtungs- bzw. Trocknungsmaßnahmen genannt. Zusätzlich müssen Vorkehrungen zur Vermeidung einer möglichen Taupunktunterschreitung im Putzquerschnitt und zur Stabilisierung der relativen Luftfeuchte (< 65%) während des Erhärtungszeitraums (ca. 14 Tage) getroffen werden. Weiterhin können die Putze nach [1] nicht »bei sehr hohen Salzgehalten, insbesondere Nitratsalzgehalten« eingesetzt werden. Laut aktuellem Merkblatt liegen hohe Nitratsalzbelastungen bei > 0,3 M.-% vor, eine zurzeit laufende Überarbeitung des Merkblatts nennt sogar einen Salzgehalt von > 0,1 M.-% eine sehr hohe Nitratbelastung.

Auch hohe Durchfeuchtungsgrade (»porengesättigtes Mauerwerk«) stehen der Anwendung von Sanierputzsystemen entgegen, wenn keine Abdichtungsmaßnahmen ergriffen werden. Damit sind die Anwendungsgrenzen der Sanierputzsysteme im Merkblatt deutlich beschrieben.

Betrachtet man dagegen die Technischen Merkblätter (TM) der einschlägigen Sanierputzhersteller, so findet sich dort im Prinzip keine Einschränkung der Anwendung. Sie werden pauschal für die Sanierung auch von stark feuchte- und salzbelastetem Mauerwerk empfohlen, eine Differenzierung nach Höhe der Feuchte- und Salzbelastung erfolgt in der Regel nicht. Es fehlt generell der deutliche Hinweis darauf, dass Sanierputzsysteme flankierende Maßnahmen bei der Mauerwerksinstandsetzung darstellen und ohne Abdichtungsmaßnahmen versagen können. Manche Hersteller weisen lediglich darauf hin, dass bei geringer bis mittlerer Salzbelastung auch ein einlagiger Putzaufbau möglich ist; andere geben an, dass nur bei extrem hoher Nitrat- und Chloridbelastung und hohem Durchfeuchtungsgrad des Mauerwerks zweilagig gearbeitet werden muss.

Nahezu alle Merkblätter fordern – entsprechend dem WTA-Merkblatt – eine relative Luftfeuchte während des Erhärtungszeitraums von < 65%. Diese Forderung ist, sofern sie beim Planer bzw. bei der ausführenden Firma überhaupt Berücksichtigung findet, allenfalls in kleinen (privat genutzten) Kellerräumen zu verwirklichen. Bei offenen Großbaustellen mit vielen parallel arbeitenden Gewerken sind solche Forderungen nach unserer Erfahrung fernab der Realität. Sie dienen unseres Erachtens hauptsächlich dazu, im Schadensfall Regressansprüche des Ausführenden / Geschädigten abzuwehren.

Ein Hersteller nennt in seinem Merkblatt einen maximalen Feuchtewert für den zu verputzenden Untergrund von 6 M.-%. Geht man von einem Ziegelmauerwerk aus (das in der Mehrzahl im Arbeitsbereich der Autoren den zu verputzenden Untergrund darstellt), so bedeutet das bei einem üblichen Vollziegel mit ca. 20 M.-% maximaler Wasseraufnahme einen Durchfeuchtungsgrad von ca. 30%, was allenfalls eine mäßige Feuchtebelastung darstellt. Ist die Salzbelastung des Mauerwerks gleichzeitig gering, stellt sich hier die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Einsatzes eines solchen (teuren) Spezialputzes.


Den ganzen Beitrag können Sie in der April-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung

Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.

 

NEWSLETTER

Der BauSV-Newsletter bietet Ihnen alle zwei Monate kostenlos aktuelle und kompetente Informationen aus der Bausachverständigenbranche.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang