BauSV 1/2024


Baurecht


Ingo Kern, Oliver Kontusch


Recht auf freie Fahrt

Pedelec oder Kraftfahrzeug?


Der Beitrag stellt vor dem Hintergrund einer aktuellen versicherungsrechtlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2023 einen Nachtrag zur Vergütungsfrage der Abrechnung von Pedelecs durch Sachverständige beim Ortstermin nach JVEG dar.


In Heft 2 des BauSV 2023 wurden Einzelheiten der dort erstmals enthüllten Theorie zur Vergütungsfrage von Pedelecs aufgeworfen. Darin hatten wir behauptet, dass der Pedelec-Fahrer Fahrkosten nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG erstattet bekommt, wenn er als Sachverständiger zum Ortstermin »radelt« oder einen gerichtlichen Anhörungstermin wahrnimmt. E-Bikes sind im entschädigungsrechtlichen Sinn als »Kraftfahrzeug« zu definieren. Diese Auffassung hat daraufhin Eingang in die Kommentarliteratur zu § 5 JVEG und in die IfS-Informationen 2/2023 gefunden.

Weitgehend unterhalb der aktuellen Aufmerksamkeitsgrenze liegt nun ein Urteil des EuGH vom 12.10.2023 vor. Dort heißt es im Orientierungssatz:

»Art. 1 Nr. 1 RL 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht ist dahin auszulegen, dass ein Fahrrad, dessen Elektromotor nur eine Tretunterstützung bietet und das über eine Funktion verfügt, mit der es ohne Treten auf eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h beschleunigt werden kann, wobei aber diese Funktion nur nach Einsatz von Muskelkraft aktiviert werden kann, kein »Fahrzeug« im Sinne dieser Bestimmung ist«.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Februar-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
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