DER BAUSV 6/2019

Kathleen Pechstein


Qualität in der Berufsausübung! Selbstverständlich?


Kann Qualität einen (zu) hohen Preis haben? Von verschiedenen Standpunkten aus besehen, könnte diese Frage mit ja zu beantworten sein, aber dies wäre eine sehr undifferenzierte Aussage. Betrachtet man den weitestgehend ungeregelten Markt der Bausachverständigen-Dienstleistungen, braucht es Kriterien, an denen die Qualität des Angebots gemessen werden kann, um sie ins Verhältnis zu ihrem Preis setzen zu können.

Von einem Bausachverständigen wird erwartet, dass er auf einem bestimmten Sachgebiet über ein hohes Maß an Fachkenntnissen und Fertigkeiten verfügt, denn er tritt an, entstandene Probleme in ihrer ganzen Komplexität zu erkennen, Ursachen zu beschreiben und Lösungen zu erarbeiten oder aber genau diese Probleme von vorn herein zu vermeiden.

Er ist somit gezwungen, Zeit seines Berufslebens fachlich auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu bleiben und damit seine Kompetenz auf seinem Sachgebiet zu erhalten oder zu erweitern. Aber dieser Teil des Dienstleistungsmarkts ist inhomogen. Somit ist es die Angelegenheit der Nachfrager, zu entscheiden, wem sie das abgegebene Kompetenzversprechen glauben.

Für einen sichtbaren Nachweis besonderer Kompetenz kann sorgen, sich als Sachverständiger einer externen Überprüfung durch unabhängige Stellen zu unterziehen. In Deutschland sind dies traditionell die etablierten und anerkannten Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die Kammern (IHK, IK, AK, HWK).

Mit der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt wurde mit der Personenzertifizierung ein EU-einheitliches Verfahren beschrieben, welches durch die sog. Dienstleistungsrichtlinie seinen Einzug auch in Deutschland gefunden hat. Damit stehen dem Sachverständigen nunmehr zwei Wege offen, seine besonderen Sach- und Fachkenntnisse unter Beweis zu stellen.


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