DER BAUSV 1/2019


S. Betz, T. Gabrio, J. Hurraß, P. Lerch, U. Münzenberg, C. Trautmann, G. A. Wiesmüller


Woran erkenne ich ein qualifiziertes Schimmelgutachten?


1 Problemstellung

Bei einem Feuchteschaden wachsen in der Regel nicht nur Schimmelpilze, sondern es kommt auch zu Befall mit Bakterien und Kleinlebewesen wie Milben. Neben lebenden und schon abgestorbenen Organismen können bei Feuchteschäden auch unterschiedliche Stoffwechselprodukte und Zellbestandteile nachgewiesen werden, wie z.B. Toxine, Endotoxine, Allergene, β-Glucane, Microbial Volatile Organic Compounds (MVOC) sowie Bruchstücke von Mikroorganismen. Normalerweise ist nicht bekannt, von welchen der genannten Komponenten im konkreten Einzelfall eine gesundheitliche Wirkung auf betroffene Personen ausgehen kann. Die Gesamtheit aller bei einem Feuchte-/Schimmelschaden möglicherweise auftretenden Komponenten wird als »Schimmel« oder »Schimmelbefall« bezeichnet. Der Begriff »Schimmelpilze« wird verwendet, wenn es bei der Beschreibung einzelner Untersuchungsmethoden, Bewertungskriterien oder Wachstumsbedingungen konkret nur um Schimmelpilze geht.

Von Schimmelschäden können gesundheitliche Risiken ausgehen, die mitunter kostenintensive Sanierungen nach sich ziehen. Umweltrisiken werden gegenwärtig von der Bevölkerung in Deutschland als besonders relevant empfunden, wobei es zwischen dem empfundenen und dem tatsächlich vorliegenden Risiko häufig große Diskrepanzen gibt. Dies trifft in besonderem Maße auch auf das Risiko zu, das von Feuchte-/Schimmelschäden ausgeht. Das konkrete Wissen über die von einem vorliegenden Feuchte-/Schimmelschaden ausgehende gesundheitliche Gefährdung ist geringer, als Betroffene in der Regel meinen. Eine individuelle gesundheitliche Gefährdung kann nur durch einen Arzt festgestellt werden, da sie von der gesundheitlichen Disposition des Betroffenen abhängig ist, die ebenfalls nur von einem Arzt beurteilt werden kann. Das tatsächlich vorliegende Risiko ist also oft unbekannt. Ein naturwissenschaftlich-technischer Sachverständiger ist folglich nur in der Lage, allgemeine Aussagen über ein vorhandenes gesundheitliches Risiko zu machen. Da ein empfundenes Risiko hauptsächlich von subjektiven Faktoren abhängig ist, führt dies häufig zu einer Verunsicherung der Betroffenen. Einer Versachlichung der Schimmelproblematik kommt daher ein hoher Stellenwert zu.

An die Gutachter von Feuchte-/Schimmelschäden werden folglich hinsichtlich des Fachwissens hohe Anforderungen gestellt. Von dem Betroffenen ist das konkrete Ziel der Untersuchung zu benennen. Oft ist er dabei auf die Hilfe des Gutachters angewiesen. Ohne sinnvolle Zielstellung sollte ein Sachverständiger die Erstellung eines Gutachtens ablehnen. Dies trifft auch zu, wenn die Zielstellung nicht im Bereich des Spezialwissens des Gutachters liegt. Bezüglich der hygienischen Bewertung sollte sich der Gutachter an den Bewertungskriterien des Schimmelleitfadens des Umweltbundesamtes 2017 (s. Kapitel 10.) orientieren.


2 Allgemeine Anforderungen an Sachverständige

An Sachverständige wird die Anforderung gestellt, besonderes Fachwissen in ihrem Fachgebiet zu besitzen und dies darüber hinaus auch in allgemein verständlicher Form darstellen zu können [1]. Ein Gutachten kann dann als verwendbar und damit als »qualifiziert« bewertet werden, wenn neben der sachgerechten Ausführung beide zu erwartenden Zielgruppen, nämlich Fachleute und Laien, die für sie erforderlichen Informationen erhalten.

Diese sind

  • genau → ohne unnötige Unschärfen,
  • klar → möglichst verständlich und übersichtlich strukturiert,
  • eindeutig → unmissverständlich,
  • objektiv → rein sachbezogen und
  • nach den Anweisungen der jeweiligen Verfahren

darzustellen.

Die Ergebnisberichte müssen folgende Informationen enthalten:

  • kundenspezifische Angaben (soweit relevant)
  • notwendige Details für die Interpretation der Ergebnisse
  • verfahrensspezifische Angaben (Mess- und Analyseverfahren und deren Bewertungsgrundlagen).

Gutachten können, je nach Aufgabenstellung, Zweck und persönlichen Präferenzen der Verfasser, eine individuelle Ausprägung haben. Es gibt jedoch eine zweckgebundene Grundstruktur, die keinen beliebigen gestalterischen Spielraum zulässt.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Februar-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung

Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.

 

NEWSLETTER

Der BauSV-Newsletter bietet Ihnen alle zwei Monate kostenlos aktuelle und kompetente Informationen aus der Bausachverständigenbranche.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang