BauSV 2/2024


Messtechnik

Zweiflügelige Fenstertür in einem Schlafzimmer
Abb. 1: Zweiflügelige Fenstertür im Schlafzimmer

Carsten Clobes, Torsten Bolender


Luftdurchlässigkeitsmessungen zwischen Fensterflügel und Fensterrahmen


Einleitung

Die Eigentümer eines neu errichteten Einfamilienhauses bemängelten gegenüber dem Bauträger sowohl mangelhaften Schallschutz der Fenster als auch Zugerscheinungen. Obwohl an einer innerörtlich und relativ stark befahrenen Hauptstraße gelegen, waren vertraglich keine besonderen Maßnahmen zum Schallschutz vereinbart worden.

Hinsichtlich der Zugerscheinungen wurde ausdrücklich nur die Dichtigkeit der Fugen zwischen Flügel und Rahmen bemängelt (nicht die der Fuge Rahmen/Mauerwerk!). Hier käme es subjektiv zu Zugerscheinungen, die Fenster würden nicht dicht schließen und dies sei auch die Ursache für den schlechten Schallschutz. Diese Fragen sollten im Rahmen eines gerichtlichen Beweisverfahrens beantwortet werden.


1 Auszug Beweisbeschluss

»Die Flügeltür im Wohnzimmer, das bodentiefe Fenster im Kinderzimmer (Westseite) sowie das bodentiefe Fenster im Elternschlafzimmer schließen nicht richtig. Es sind Spalten zwischen Fenster und Fensterrahmen vorhanden. Darüber hinaus liegt eine Bauchbildung des bodentiefen Fensters vor. Es strömt Luft durch die geschlossenen Fenster. Straßenlärm ist deutlich zu hören.«


2 Vorgehen

Beim ersten Ortstermin wurden die bemängelten Fenster orientierend untersucht. Dabei wurde der Anpressdruck des Rahmens auf die Flügel mittels eines Papierstreifens bei geschlossenem Flügel vergleichend getestet.


Fenster im Wohnzimmer (zweiflügelig, Stulpfenster)

Auf (der von innen gesehen) rechten Beschlagseite (Geh-Flügel) etwa in Flügelmitte wurde ein deutlich verringerter Anpressdruck gegenüber den restlichen Bereichen festgestellt. Der Türflügel klemmte leicht beim Schließen.


Fenster in Kinderzimmer und Elternschlafzimmer (beide zweiflügelig, Stulpfenster)

Auf jeweils beiden (von innen gesehen) rechten Beschlagseiten (Gehflügel) etwa in Flügelmitte wurde ein leicht verringerter Anpressdruck gegenüber den restlichen Bereichen festgestellt.

Optisch und haptisch waren keine Auffälligkeiten in den Fugen zwischen Fensterrahmen und -flügel feststellbar (z.B. fehlende oder verhärtete Dichtungen oder beschädigte Teile der Beschläge) (Abb. 1).

Eine orientierende Thermographie dieser Stellen war aber bei allen drei Fenstern unauffällig: Es war kein signifikanter Temperaturunterschied gegenüber den restlichen Fugen erkennbar (Abb. 2).

Bei allen drei betroffenen Fenstern sowie bei allen weiteren stichprobenartig untersuchten Fenstern waren Ausklinkungen der äußeren Dichtung vorhanden (Abb. 3).

In einem Zwischenbericht wurden die Parteien und das Gericht über die Ergebnisse der ersten, orientierenden Untersuchung informiert. Es wurde zusätzlich Folgendes mitgeteilt:

»Zur Objektivierung und ggf. zur Quantifizierung der Leckageraten könnte ein Blower-Door-Test der betroffenen Fenster (ggf. vergleichend zu weiteren Fenstern im Gebäude) durchgeführt werden. […] An den zu erwartenden Kosten für eine Nachbesserung würden die Messergebnisse aber höchstwahrscheinlich nichts ändern.«


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