Sandra Giern


Die fachgerechte Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle


Einleitung

Im März 2017 wurde der »Nationale Asbestdialog« durch das Bundeministerium für Arbeit und Soziales gestartet. Zielstellung war, eine Sensibilisierung für Asbestaltlasten aller am Bau Beteilig­ten zu erreichen und zu diskutieren, wie Bewohner, Nutzer, Mieter und die am Bau Beschäftigten effizient und effektiv vor Gesundheitsrisiken durch diese Asbestaltlasten geschützt werden können.

Der Fokus wurde auf den Baubestand und dessen Nutzung gelegt. Eine Betroffenheit der Entsorgungs- und Recyclingbranche war hier aber ebenfalls von Anfang an gegeben, denn mit anfallenden Baurestmassen aus Sanierungs- und Abbruchtätigkeiten ist auch die Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle zu beachten.

Um auch in Zukunft ein umweltgerechtes und ressourcenschonendes Recycling von Bau- und Abbruchabfällen sicherstellen zu können, bedarf es eines pragmatischen Umgangs mit der Thematik und detaillierter Regelungen, welche auch neu zu definierende Kriterien im Umgang mit Asbest festlegen. Das fünfte Dialogforum zum vorläufigen Abschluss des Nationalen Asbestdialogs wurde im Mai 2020 durchgeführt.


Hintergrund

Asbest ist ein bis zu zwei Tausendstelmillimeter kleines, natürliches Fasermineral, das insbesondere für seine Hitze- und Feuerbeständigkeit bekannt ist. Ab 1960 wurden Asbestfasern in zahlreichen Produkten im Bauwesen eingesetzt, davon ausgehend, dass keine Gefahr für den Menschen durch die Fasern bestünde. In den Siebziger- und Achtzigerjahren wurden u.a. auch asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber vermehrt im Innenausbau verwendet.

Bis heute sind viele Baustoffe mit Asbestfasern in den Bauwerken erhalten geblieben. Fachexperten stellten z.B. bei intensiven Prüfungen fest, dass die unauffälligen asbesthaltigen Spachtelmassen oder Fliesenkleber in ungefähr der Hälfte der vor 1995 errichteten Gebäude vorhanden sind. Diese bislang kaum beachteten Gefahrenquellen stellen ein erhebliches Risiko dar. Sowohl bei Abbruch und Sanierung als auch bei Instandsetzungsarbeiten werden erhebliche Mengen Asbestfasern freigesetzt und mit der Raumluft unwissentlich eingeatmet.

Weiterblickend kritisch ist, dass durch Unwissenheit bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen Kontamination von Recyclingstoffströmen mit Asbest erfolgen, wenn vor dem geplanten Abriss oder der Sanierung keine Erkundung und bei der darauffolgenden Baumaßnahme kein koordinierter und überwachter Rückbau und keine Getrennthaltung der anfallenden Abbruchmassen erfolgt.

Die Politik ist gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Mieter, Bauhandwerker oder auch Arbeitnehmer in Entsorgungsanlagen (z.B. Bauschuttrecycling oder Gipskartonrecycling) vor schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit zu schützen. Die erforderliche Problemlösung wird hierbei nur gelingen, wenn die Rechtsgebiete

  • Chemikaliengesetz / Gefahrstoffverordnung (Arbeitsschutz),
  • Baurecht (Nutzerschutz) und
  • Abfallrecht (Entsorgung & Verwertung)

im Zusammenhang betrachtet und koordiniert für eine zielgerichtete Lösung des Asbestproblems weiterentwickelt werden.


Der nationale Asbestdialog

Die Diskussion in Bezug auf die Durchführung von Arbeiten an asbestbelasteten Bauteilen und die damit verbundene Faserfreisetzung sowie die Einschätzung zur Gefahrensituation wurde seit 2017 im »nationalen Asbestdialog« geführt. Federführend begleitet wurden die Arbeiten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

In der ersten Jahreshälfte 2017 wurde in drei aufeinander abgestimmten Dialogforen ein transparenter, ergebnisoffener Prozess angestoßen, bei dem Themen wie Sensibilisierung und Aufklärung, Erkundung und Anforderungen bei den relevanten Tätigkeiten genauso angesprochen wurden wie Fragen der Optimierung von Rechtsetzung und Vollzug.

Im Laufe des Prozesses wurde daraufhin herausgearbeitet, dass ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur durch Aufklärung und somit geschaffenem Bewusstsein erreicht werden kann. In diesem Sinne sind die ersten angegangenen Aufgaben des nationalen Asbestdialogs, welche ein Verständnis für die Problematik schaffen sollen, sehr zu begrüßen. 

Als ein wesentliches, bereits im April 2020 veröffentlichtes Ergebnis aus dem nationalen Asbestdialog haben die Bundes­oberbehörden, namentlich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die »Leitlinie zur Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten durch Profis und Heimwerker in und an älteren Gebäuden« erarbeitet.

Die Empfehlungen dieser Leitlinie richten sich an alle Personen und Stellen, die bauliche Maßnahmen im Bestand beauftragen oder selbst durchführen. Die Leitlinie kann als hilfreiche Orientierungshilfe für den Laien und Handwerker im Umgang mit asbesthaltigen Materialien dienen, sie hat jedoch keinen normativen Charakter. 

Es wurde also richtig erkannt, dass am Anfang der Prozesskette anzusetzen ist. Aber über die Leitlinie hinaus fehlen bis dato weitgehend rechtliche Grundlagen, um Bauherrn (Auftraggeber) zur Ermittlung von Gefahrstoffbelastungen im Vorfeld von Baumaßnahmen anzuhalten.


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