• 11.09.2020

Neues Wohneigentumsgesetz: kein Verbraucherschutz bei Bauträgerinsolvenzen

Wer eine Wohnung vom Bauträger kauft, geht weiterhin ein hohes Risiko ein. Denn Verbraucher werden auch nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesnovelle des Wohnungseigentumsgesetzes nicht ausreichend vor einer Insolvenz des Bauträgers geschützt.


Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das Wohnungseigentumsgesetz »fit für die Zukunft« zu machen. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei ihren jüngsten Beratungen Verbraucherschutz bei einem entscheidenden Punkt offensichtlich nicht für notwendig hielten: »Im Falle einer drohenden Insolvenz sind Wohnungskäufer weiterhin handlungsunfähig«, mahnt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. »Der Erwerber kann im Falle einer drohenden Insolvenz auch zukünftig nur seine Individualrechte gegenüber dem Bauträger geltend machen – zu wenig, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.«

Droht dem Bauträger die Pleite müssten Erwerber schnell Entscheidungen über den Fortgang des Bauvorhabens treffen können. »Im Worst Case droht Wohnungskäufern bei einem sogenannten stecken gebliebenen Vertrag eine jahrelange Hängepartie, die durch Doppelbelastungen und verloren gegangene Investitionen existenzbedrohend werden können«, so Becker.

Der BSB hatte vorab in mehreren Stellungnahmen gefordert, die Voraussetzungen zur Bildung einer werdenden Wohneigentümergemeinschaft zu verbessern. So wie es jetzt aussieht, wird das Wohnungseintumsmodernisierungsgesetz in den nächsten Wochen ohne besseren Schutz für Wohnungskäufer beschlossen.

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