Foto: Jan-Peter Schulz – BG BAU
  • 25.03.2021

Neue Handlungshilfen der BG BAU: Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen

Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht. Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 vor.


Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.

Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:

  • Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen
  • Lüftungsregeln für Arbeitsräume
  • Abstand halten
  • Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz
  • persönliche Hygiene
  • Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall
  • Schnelltests
  • Informationen der Beschäftigten

Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.


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Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

 

BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 
Hildegardstraße 29/30 
10715 Berlin 
Telefon: 030 85781-0
Telefax: 0800 6686688-37400
E-Mail: info(at)bgbau.de
Internet: www.bgbau.de


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