DER BAUSV 3/2018

Grafik »Vorhersagegenauigkeit des Modells für die Rissbreitenbegrenzung nach DIN EN 1992-1-1/NA«
Vorhersagegenauigkeit des Modells für die Rissbreitenbegrenzung nach DIN EN 1992-1-1/NA

Becker, H.-R.; Filusch, S.; Frisch, J.; Hohmann, R.; Horstmann, M.; Kiltz, D.; Krell, J.; Krause, H.-J.; Zitzelsberger, T.


Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton

Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Bauherr, Planer, Fachplaner und Ausführenden


1 Einführung und Motivation

In das Erdreich eingebettete Bauteile können mit einer hautförmigen Abdichtung auf der Wasserseite gegen eindringendes Wasser abgedichtet werden (Schwarze Wanne) oder als wasserundurchlässige Betonbauwerke (WU-Wanne bzw. Weiße Wanne) ausgeführt werden. Bei den langjährig bewährten WU-Betonbauwerken übernimmt die tragende Betonkonstruktion auch gleichzeitig die Abdichtungsfunktion. Die Planung und Ausführung von WU-Betonbauwerken ist in der WU-Richtlinie [1, 2] des DAfStb geregelt. Für ein funktionierendes WU-Betonbauwerk ist eine besonders hohe Planungs- und Ausführungsqualität unabdingbar und eine Überwachung der Ausführung erforderlich. Die Planung gemäß WU-Richtlinie erfordert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Objektplaner, Tragwerksplaner, TA-Planer, Sachverständigen für Geotechnik und Bauphysiker. Auch Decken und Dächer des allgemeinen Hochbaus können als WU-Betonbauwerke geplant und ausgeführt werden. WU-Decken bzw. WU-Dächer werden in diesem Leitfaden jedoch nicht betrachtet.

Die vorliegenden Empfehlungen basieren auf der WU-Richtlinie, Ausgabe Dezember 2017 [1] und spiegeln die Erfahrung von in der Praxis tätigen Fachleuten wider. Ziel der vorliegenden Empfehluingen ist, Hinweise und Hilfestellungen für Bauherren, Planer und Bauausführende in kompakter Form für die Planung, Ausführung und Überwachung von WU-Betonbauwerken insbesondere bei drückendem Wasser (Beanspruchungsklasse 1) und hochwertiger Nutzung zu geben.

2 Zuständigkeiten bei der Planung und der Ausführung

Entscheidend für den Erfolg eines WU-Betonbauwerks ist, dass die Zuständigkeiten für die einzelnen Planungsaufgaben und die Ausführung von Anfang an klar geregelt sind. Der Objektplaner sollte daher zu Projektbeginn in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn die Zuständigkeiten für die einzelnen Planungsaufgaben und die Ausführung klären und vertraglich festlegen. Eine Orientierungshilfe zur Abstimmung möglicher Zuständigkeit bei der Planung und der Ausführung von wasserundurchlässigen Betonbauwerken enthält die Tabelle A.1 im Anhang A der WU-Richtlinie 2017 [1].

 

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