DER BAUSV 5/2019

Abb. 3: Nach Entfernen der gelockerten Betondeckung chloridinduzierte Korrosion der Bewehrung

Rolf P. Gieler


Von der Betoninstandsetzung zur Betoninstandhaltung

Welche Maßnahmen fordern Regelwerke im Lebenszyklus der Bauwerke neben der Instandsetzung?


1 Einleitung

Im Bauwesen wird unter dem Begriff »Bauunterhaltung« das sogenannte Aufrechterhalten der Nutzbarkeit verstanden. Zunehmend wird wie bei Anlagen, technischen Systemen etc. jedoch der Begriff »Instandhaltung« verwendet, der nach DIN 31051 definiert wird. Neben der Instandsetzung sind wesentliche Grundmaßnahmen der Instandhaltung die Wartung und die Inspektion von Bauwerken.

Das bisher geltende, maßgebliche und bauaufsichtlich eingeführte Regelwerk für das Instandsetzen von Bauwerken und Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, die DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie), fokussiert weitgehend auf die Maßnahme des Instandsetzens schadhafter Bauteile und Bauwerke. Dies wird sich zukünftig ändern, was auch am Titel der neuen Fassung (Instandhaltungsrichtlinie) erkennbar ist: Dem gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks soll mehr Beachtung als bisher geschenkt werden, indem Maßnahmen nach dem Instandsetzen im Sinne der o.g. DIN 31051 systematisch vom sachkundigen Planer (SkP) geplant werden sollen. Hierfür wird die zukünftige Richtlinie entsprechende Vorgaben bereitstellen.

Die Dauerhaftigkeit von Bauwerken wird von zahlreichen Parametern, die sich der Technologie, der Umwelt und der Nutzung zuordnen lassen, beeinflusst (s. Abb. 1).

Die Praxiserfahrung des Verfassers dieses Textes zeigt, dass oft auch an hoch beanspruchten Bauwerken, wie Parkhäusern und Tiefgaragen, Maßnahmen der Instandhaltung nicht systematisch geplant und konsequent umgesetzt werden. Typische Befunde in Verbindung mit fehlenden Instandhaltungsmaßnahmen an zahlreichen unterschiedlichen Objekten sind:

  • ungenügender Schutz aufgehender Bauteile vor dem Eindringen von Wasser und Schadstoffen infolge von Nutzungseinflüssen,
  • defekte Oberflächenschutzbeschichtung,
  • fehlende Reinigung,
  • defekte Entwässerung.

Beispiele für ungenügenden Schutz der Bauteile vor dem Eindringen von Wasser und Schadstoffen zeigen die Abb. 2 bis 5. Hiervon sind häufig die Sockel aufgehender Bauteile, wie Wände und Stützen in Parkhäusern und Tiefgaragen, betroffen. Abb. 6 und 7 zeigen Beispiele für ungenügenden bzw. fehlenden Schutz der Bauteile vor Nutzungseinflüssen. Hierbei wurde weder bei der ursprünglichen Planung noch durch Instandhaltungsmaßnahmen der erforderliche Schutz der Bauteile vor Chloriden, die durch Fahrzeuge im Winter eingeschleppt werden, berücksichtigt.


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