DER BAUSV 1/2019

Abb. 1: Unter Verwendung einer Hartstoffeinstreuung hergestellter Industrieboden

Karl-Uwe Voß


Bewertung des Verschleißwiderstandes von Industrieböden mit Hartstoffeinstreuungen


Betonplatten mit aufsitzenden Hartstoffschichten werden im Regelfall eingesetzt, um Industrieböden mit einem möglichst hohen Verschleißwiderstand herzustellen. Hierbei kommen zwei unterschiedliche Bauweisen unter Verwendung von Hartstoffen zum Einsatz.

Bauweise A

Bei der »hochwertigeren« Bauweise handelt es sich um Hartstoffestriche (hartstoffhaltige Estrichschichten), die in DIN 18560-7 normativ geregelt sind und für die auch Anforderungswerte an die Bestätigungsprüfung der Produkte im Objekt in dieser DIN definiert sind. Zur Herstellung von Hartstoffestrichen im Sinne der DIN 18560-7 sind Hartstoffe nach DIN 1100 einzusetzen, welche nach vorgenannter Norm fremdüberwachungspflichtig sind.

Bauweise B

Bei der »etwas geringerwertigen« Bauweise handelt es sich um sog. Hartstoffeinstreuungen (siehe Abb. 1), bei der Gemische aus Zement und Hartstoffen nach DIN 1100 in die frische Betonoberfläche eingestreut werden. Die üblichen Dosiermengen dieser Hartstoffgemische liegen im Regelfall bei ca. 3 kg/m2, woraus Schichtdicken des Hartstoffmörtels von ca. 1 – 2 mm, je nach Einbindetiefe in den frischen Beton, resultieren.

Im nachfolgenden Artikel soll in erster Linie auf den Nachweis des Verschleißwiderstands der Hartstoffeinstreuung (Bauweise B) und hier im Besonderen auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:

  • normative Anforderungen an Hartstoffeinstreuungen
  • planerische Festlegung von Sollwerten für den Verschleißwiderstand von Industrieböden in Objekten
  • vom Produzenten des Hartstoffgemisches deklarierte Verschleißwiderstände der Einstreumaterialien
  • Nachweis des Verschleißwiderstands von Ausbauproben aus Objekten und deren sachverständige Bewertung.


1    Normative Anforderungen an Industieböden mit Hartstoffeinstreuungen

1.1   Anforderungen an die Produkte zur Herstellung der Industrieböden mit Hartstoffeinstreuungen

Allgemein sind Industrieböden mit Hartstoffeinstreuungen als »Betonböden im Industriebau« mit einer zusätzlich aufgebrachten Oberflächenvergütung (die Hartstoffeinstreuung) und nicht als Hartstoffestriche im Sinne der DIN 18560-7 einzustufen. Somit ist aus normativer Sicht die DIN 1045-2  / DIN EN 2061 (bzw. DIN Fachbericht 100) für derartige Industrieböden heranzuziehen.

Nach DIN 1045-2  / DIN EN 2061 bestehen aber weder konkrete Anforderungen an die als Hartstoffeinstreuung eingesetzten Produkte (Hartstoffgemische) noch an die unter Verwendung dieser Produkte hergestellten Industrieböden. Die DIN 1045-2  / DIN EN 2061 geht hierbei vielmehr von dem »deskriptiven Konzept« aus, bei dem über die anzuwendenden Expositionsklassen Anforderungen an die Zusammensetzung des Betons gestellt werden. Werden diese Grenzwerte an die Betonrezeptur eingehalten, so wird davon ausgegangen, dass der fertige Industrieboden die üblichen, an ihn gestellten Anforderungen erfüllt.


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