DER BAUSV 3/2019


Michael Czarnetzki


Welcher Stundensatz ist für einen vom Gericht beauftragten Bausachverständigen angemessen?

Versuch einer Kalkulation als Diskussionsgrundlage und ein Verbesserungsvorschlag


Der Beitrag befasst sich mit der nachvollziehbaren Kalkulation eines angemessenen Stundensatzes für von den Gerichten bestellte Bausachverständige.


Vorbemerkung

Der Gesetzgeber plant aktuell die Überarbeitung bzw. Novellierung des bestehenden »Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes« (JVEG). Hierzu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BNJV) im Dezember 2017 die INTERVAL GmbH mit einer Marktanalyse beauftragt. Die Ergebnisse dieser Umfrage liegen nun vor.


Historischer Stand gemäß ZSEG vom 01.07.1996

Bereits im Jahre 1996 war ein Stundensatz von 150,00 DM bei Sachverständigen, die ihre Berufseinkünfte zu mindestens 70% als gerichtliche oder außergerichtliche Sachverständige erzielten, möglich und auch üblich. Dies entspricht umgerechnet 76,69 €/Std.


Aktueller Stand gemäß JVEG vom 01.07.2004

Das JVEG ist mit Wirkung vom 01.07.2004 in Kraft getreten. Es trat damals an die Stelle des »Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen« (ZuSEG bzw. ZSEG). Das JVEG regelt die Vergütung und Entschädigung der genannten Personen, wenn diese von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Das JVEG wurde seit dem Inkrafttreten mehrfach überarbeitet. Die letzte Änderung trat am 15.10.2016 in Kraft.

Die Stundensätze, die der Sachverständige abrechnen darf, werden in § 9 JVEG festgelegt. In der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG werden verschiedene Honorargruppen definiert. Jeder Honorargruppe ist ein bestimmter Stundensatz zugeordnet.

Schadensfeststellungen, -ursachenermittlungen und -bewertungen im Bauwesen sind der Honorargruppe 5 zugeordnet. Bausachverständige fallen üblicherweise in diese Gruppe. Dies bedeutet aktuell einen Stundensatz von 85,00 €/Std.

Dieser Stundensatz ist für einen Bausachverständigen bei Weitem nicht auskömmlich, wie ich nachfolgend darlegen werde.


Aktuelle Handhabung

Immer mehr Sachverständige stellen deshalb einen Antrag auf einen besonderen Stundensatz gemäß § 13 (1) JVEG. Aktuell beantrage ich 125,00 €/Std. Diesem Antrag wird zu rund 95% durch die Gerichte bzw. die Parteien stattgegeben.


Umfrage im Auftrag des BMJV

Im Dezember 2017 hat das BMJV die INTERVAL GmbH mit einer Marktanalyse zum JVEG beauftragt. Ziel der Marktanalyse war es, für jedes Sach- bzw. Untersachgebiet sowie für die Tätigkeiten des Dolmetschens und Übersetzens aktuelle Marktpreise und Abrechnungspraktiken gegenüber Endkunden aus der freien Wirtschaft zu ermitteln. Auch der Umgang mit Nebenkosten sollte in die Analyse einbezogen werden. Die ermittelten Daten sollen anschließend der Überprüfung der zuletzt 2013 im JVEG festgelegten Honorare und Regelungen dienen. Diese Umfrage hat einen mittleren Stundensatz »in der freien Wirtschaft« von 110,00 €/Std. ergeben.

Auch dieser Stundensatz ist für einen Bausachverständigen bei Weitem nicht auskömmlich, wie ich nachfolgend darlegen werde.


Wie geht es weiter?

Es ist davon auszugehen, dass dieser ermittelte Stundensatz von 110,00 € aber nicht 1:1 umgesetzt wird. Zumindest war dies bislang so. Ein schönes Schlagwort hierzu war bei den bisherigen Novellierungen das Wort »Justizrabatt«.

Hinzu kommt aktuell eine weitere Verschärfung der Situation: Mehrere Verbände und Institute haben eine Abschaffung/Streichung des § 13 JVEG vorgeschlagen, über den wir Sachverständige einen höheren Stundensatz als im Gesetz nach § 9 JVEG ausgewiesen vereinbaren konnten. Gegen diese Abschaffung macht sich momentan z.B. die Architektenkammer Baden-Württemberg stark.


Versuch einer Stundensatzkalkulation für einen Bausachverständigen

Seit 1997 bin ich ö.b.u.v. Sachverständiger für das Sachgebiet »Schäden an Gebäuden«. In dieser Zeit habe ich rund 800 Gutachten gefertigt. 80% meiner Tätigkeit erfolgte für Gerichte, 20% sind Privatgutachten. Sachverständige sind auch Unternehmer und müssen deshalb betriebswirtschaftlich kalkulieren. Anhand der folgenden betriebswirtschaftlichen Zahlen will ich die Kalkulation in meinem Büro darlegen.


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