DER BAUSV 1/2020

Lydia Hahmann, Rüdiger Knäuper


Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum JVEG-Änderungsgesetz 2020 (JVEG ÄndG 2020) vom 17.12.2019


Das mit der Überarbeitung des Referentenentwurfs befasste Gremium im Bundesjustizministerium hat es sich bei der Überarbeitung des JVEG sehr einfach gemacht. Inhaltlich gab es keine wesentlichen Anpassungen an die tatsächliche Arbeitswelt der Sachverständigen. Grundsätzliche, seit Langem bestehende Kritikpunkte an der Abrechnungsstruktur wurden nicht aufgegriffen. Es wurden im Wesentlichen Einzelvergütungssätze marginal angehoben und Stichworte geändert. Das derzeitige JVEG ist trotz des Versuchs der kleinteiligsten Abrechnungsregelung insgesamt arbeitsweltfremd und weist viele Lücken auf.

Wir hätten uns eine grundsätzlichere Überarbeitung gewünscht. Vorschläge hierzu wurden unsererseits bereits formuliert und einem zuständigen Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bereits übermittelt.

Grundsätzlich schlagen wir vor, das unvollständige, kleinteilige und der heutigen Arbeitswelt nicht angepasste JVEG zurückzuziehen.

Umsetzbar wäre dies, indem die voraussichtlichen Kosten des Gutachtenaufwands und Stundensätze / Vergütungssätze von den Gerichten angefragt werden. Die Parteien können sowohl über die Hinzuziehung der Sachverständigen wie auch deren Kosten abstimmen.

Dies hätte folgende Vorteile:

a) Private Sachverständigenaufträge und Gerichtsaufträge unterscheiden sich hinsichtlich der Abrechnung nicht. Dies führt zu einer für alle Beteiligten gerechten, transparenten, kostendeckenden Abrechnung. Nur so können alle aus Sicht der jeweiligen Sachverständigen für die Gutachtenerstattung erforderlichen Kosten auch auf den Auftraggeber umgelegt werden.

b) Die Abrechnung vereinfacht sich erheblich.


Alternativ unterstützen wir auch den Vorschlag Dr. Bleutges einer Vergütung auf Grundlage der Höhe des Gegenstandswerts, wie es bei Rechtsanwälten praktiziert wird.

Kritikpunkte am Referentenentwurf zum JVEG vom 17.12.2019

Zu 4. § 5 Absatz 2 Satz 1 b) Erhöhung Kilometergeld Abnutzung KfZ 0,30 € auf 0,42 €

Offenbar hat sich das Justizministerium nicht mit aktuellen Fahrzeugkosten beschäftigt. Diese wurden u.a. vom ADAC für 2019/2020 veröffentlicht. Hiernach kostet ein Mittelklassewagen wie z.B. ein VW Passat 0,58 €/km – 0,79 €/km, bei einem BMW 520 sind es 0,814 €/km. [1]. Im Privatgutachtenauftrag rechnen wir Fahrtkilometer bereits seit Jahren mit 0,80 €/km ab. Für 0,42 €/km können wir lediglich Kleinwagen fahren, die noch nicht einmal über die erforderliche Größe für einen üblichen Sachverständigengerätetransport verfügen und auch kein geeignetes Transportmittel bei längeren Strecken darstellen. (Wir fahren für Gerichtsgutachten auch schon mal 200–400 km an einem Tag.)

Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadiskussion wird das Fahren eher teurer, Benzin und Diesel sollen deutlich (bis zu 0,50 €/l) angehoben werden. E-Fahrzeuge sind für die Sachverständigentätigkeit eher keine Alternative. Ein Weg von Köln in den Westerwald würde dann, damit ausreichende schnelle Ladestellen zur Verfügung stehen, unter Umständen über Frankfurt führen. Der zusätzliche Zeitaufwand wäre immens und würde die Gutachten generell verteuern.

Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, welche auch aus klimapolitischen Gesichtspunkten vorzuziehen und vonseiten der Bundesministerien aktuell für öffentliche Aufträge zu fördern wären, sind in der Regel teurer als die Reise mit dem eigenen Fahrzeug. Unsere Anfragen bei Gerichtsgutachtenaufträgen, Anreisen zu Ortsterminen statt der Abnutzung des eigenen Fahrzeuges zu untragbaren Kilometerentgelten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu betreiben, hat aufgrund der hiermit entstehenden hohen Bahnkosten und längeren Anfahrtszeiten bereits zum Rückzug von Gerichtsgutachtenaufträgen geführt! Die Vergütung einer Bahncard o.ä. Kostensparmöglichkeiten werden im JVEG weiterhin nicht berücksichtigt. Andere für öffentliche Institutionen Tätige, wie z. B. Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, dürfen künftig kostenfrei mit der Bahn reisen.


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