Peter Hammacher


Sicherheiten in der Krise des Vertragspartners

Hinweise zum Umgang mit der Corona-Krise am Bau


Corona-Virus: Wo die Wirtschaft teilweise zum Erliegen kommt, werden etliche Marktteilnehmer nicht überleben. Die letzte große Insolvenzwelle im Krisenjahr 2009 wurde ausgelöst durch die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman. Große deutsche Unternehmen wie z.B. Märklin, Schiesser, Escada, Arcandor mit Karstadt und Quelle wurden insolvent. Zulieferer, Subunternehmer und Käufer folgten. Zehn Jahre später kam es zur Insolvenz von Anlagenbauer Eisenmann, der Fluggesellschaft Germania, der Modefirma Gerry Weber, Loewe, Kettler und im Januar 2020 Thomas Cook. Dennoch sah Euler Hermes in ihrem globalen Insolvenzausblick von Januar 2020 die weltweiten Unternehmensinsolvenzen nur um 6% ansteigen, mit eher moderatem Anstieg der Insolvenzen in Europa.

Das war vor Corona. Jetzt kommen die Lieferketten teilweise zum Erliegen.

Welche Möglichkeiten bestehen, sich gegen Forderungsausfälle zu wappnen? Das Sicherungsbedürfnis besteht sowohl aufseiten von Auftragnehmer als auch von Auftraggeber.

Zusammengefasst ergibt sich die folgende Liste möglicher Vertragsgestaltungen und Handlungsmöglichkeiten. Jede dieser Möglichkeiten unterliegt besonderen materiellen und formalen Anforderungen. Insbesondere die Schutzvorschriften über die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB, erschweren die Nutzung von Standard-Klauseln. In Kapitel 11 des Handbuchs der Auftragsabwicklung werden die Absicherungsmöglichkeiten näher erläutert und teilweise Musterformulierungen angeboten.


Sicherungsmöglichkeiten für den Auftragnehmer

  • Zahlungsbedingungen zur Absicherung des Cashflows und Vermeidung von Vorleistungen
  • Einfacher Eigentumsvorbehalt
  • Verlängerter Eigentumsvorbehalt
  • Forderungsabtretung
  • Unternehmerpfandrecht
  • Bauunternehmer-Sicherungshypothek
  • Zahlungsbürgschaft nach § 650f BGB
  • Zahlungsbürgschaft auf vertraglicher Grundlage
  • Schuldbeitritt
  • Patronatserklärungen
  • Zurückbehaltungsrecht der Gegenleistung wegen Vermögensverschlechterung
  • Zurückbehaltung von Sachen
  • Akkreditiv
  • Ausfallrisiko-Versicherung
  • Aufrechnung


Sicherungsmöglichkeiten für den Auftraggeber

  • Eigentumsübergang
  • Zurückbehaltungsrechte
  • Bürgschaft
  • Geltendmachung von Sicherheiten nach Ablauf der Verjährungsfrist durch den Auftraggeber
  • Besonderheiten im VOB/B-Bauvertrag
  • Garantie
  • Absonderungsanspruch hinsichtlich der Ansprüche gegen Haftpflichtversicherung im Falle von Schäden
  • Direktzahlung des Auftraggebers an den Subunternehmer zur Erhaltung der Leistungsbereitschaft


Den ganzen Beitrag können Sie in der April-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
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