DER BAUSV 2/2019

Auf der oberen Spanplatte ist nur ein Belag aufgeklebt. Wirksame luftdichtende Maßnahmen, die den Hohlraum unter der Schule von den Innenräumen der Klassenzimmer zuverlässig trennen, sind nicht vorhanden, sodass der Schimmelbefall im Kriechraum zu einer erhöhten Gesamtsporenkonzentration in den Klassenräumen des Erdgeschosses geführt hatte.

Matthias Zöller, Silke Sous, Thomas Warscheid


Schimmelinstandsetzung durch Abschottung von Innenräumen


Das Nutzungsklassenkonzept des neuen Schimmelleitfadens des Umweltbundesamts lässt anstelle der Beseitigung von Schimmelpilzen innerhalb von Bauteilen oder in nicht genutzten Räumen auch Abschottungen gegenüber genutzten Innenräumen zu. Das Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau) untersucht zusammen mit LBW Bioconsult in einem Forschungsprojekt, ob bauübliche Materialien geeignet sind, Raumbereiche dauerhaft gegenüber genutzten Innenräumen abzuschotten.

Bauteilschichten, die nach dem zweistufigen Feuchtigkeitsschutz- beziehungsweise Abdichtungsprinzip konzipiert sind, werden bestimmungsgemäß und damit unvermeidbar feucht. Sind aber übliche Bauteile geeignet, durch Feuchtigkeit zu erwartenden mikrobiellen Bewuchses abzuhalten, um die Hygiene von genutzten Innenräumen zu gewährleisten? Sind diese auch geeignet, den nach einem Wasserschaden durch Feuchtigkeit in Bauteilen, z. B. unter Estrichen oder hinter Wandbekleidungen, zu erwartenden mikrobiellen Bewuchs von Innenräumen fernzuhalten? Können trotz Feuchtigkeit gesundheitliche Gefahren ausgeschlossen werden? Sind bei Verbleib von feuchten Bauteilen Geruchsbelästigungen in Innenräumen zu befürchten? Können durch Abschottungen in diesen Fällen unnötige Instandsetzungskosten vermieden werden? Oder soll das betroffene Bauteil doch besser ausgetauscht werden, wenn die Schadensursache nicht zeitnah beseitigt und das betroffene Bauteil im Innern nicht getrocknet werden kann?


Bisherige Vorsorgeanforderungen in Schimmelpilzleitfäden

Die Schimmelpilzleitfäden des Umweltbundesamtes aus den Jahren 2002 und 2005 rieten zwar dazu, bei größerem Befall die Dringlichkeit von Maßnahmen durch Spezialisten beurteilen zu lassen. Als Kriterien wurden der jeweilige Gesundheitszustand der Bewohner, Ausmaß und Aktivität des Schimmelschadens, Schimmelpilzart sowie die Art und Weise der Raumnutzung angeführt. Die bisherigen Regelungen des Umweltbundesamtes sahen allerdings grundsätzlich vor, feuchte Bauteile auszutauschen, wenn sie nicht innerhalb kurzer Zeit getrocknet werden können. Deswegen wurden keine nach den Gebäudebereichen abgestuften Empfehlungen abgeleitet. Oft wurden Bauteile abgebrochen und ausgetauscht, obwohl dies nicht immer notwendig war.


Neuer UBA-Schimmelleitfaden führt Raumklasse für abgeschottete Bereiche ein

Erstmals differenziert der Schimmelleitfaden 2017 [1] zwischen vier Nutzungsklassen:

  • Klasse I stellt besondere Bedingungen an die Keimfreiheit, wie sie etwa in Krankenhäusern oder besonderen Produktionsstätten erforderlich sind. Diese Räume sind nicht Gegenstand des Leitfadens.
  • Der Nutzungsklasse II sind übliche Wohnräume oder Räume mit ähnlichen Nutzungen, wie zum Beispiel Büros und Kindergärten, zugeordnet. In ihnen halten sich Menschen ohne besondere Disposition gegen eine mikrobielle Belastung über längere Zeiträume auf. Diese Räume müssen nicht keimfrei sein und können das auch nicht.
  • Nutzungsklasse III beschreibt (reduzierte) Anforderungen an Räume, die nicht dem längeren Aufenthalt von Menschen dienen, etwa außerhalb und nicht im Raumluftverbund mit Wohnungen stehende Abstellräume.
  • Nutzungsklasse IV sind Raumbereiche, die gegenüber Räumen der Nutzungsklasse II abgeschottet sind. Es ist aber sicherzustellen, dass sich eine mikrobielle Belastung, die in der Nutzungsklasse IV vorliegen darf, nicht in Räume ausweitet, die dem Aufenthalt von Menschen dienen.

Diese Differenzierung ist zu begrüßen, da umfassende Hygienemaßnahmen in Räumen sinnlos sind, die durch ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch ihre Bauweise nicht die Hygieneanforderungen von Innenräumen erfüllen müssen. Die meisten Altbaukeller würden nach einer umfassenden Instandsetzung bereits kurze Zeit später wieder den gleichen Zustand aufweisen wie vor einem Schadenseintritt. Wenn dort nicht mit der gleichen Akribie gereinigt wird, hat dies tatsächlich keine negativen Folgen für den Nutzer.

Der überarbeitete Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes führt damit eine Raumklasse für abgeschottete Bereiche ein. Der Leitfaden gibt dazu vor, dass Abschottungen »geeignet« sein müssen, definiert aber keine weiteren Anforderungen. Der Entwurf des WTA-Merkblatts zu Schimmelpilzschäden sieht in einer dauerhaft partikel- und sporendichten Abschottung ebenfalls ein grundsätzlich geeignetes Instandsetzungsziel, ohne die Eigenschaften solcher Stoffe zu definieren.


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