BauSV 6/2022


Regelwerke


Irina Kraus-Johnsen, Frank Deitschun


Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden

3. überarbeitete Fassung vom 1. Juni 2022


Im Jahr 2001 hat der Verband der Bausachverständigen Norddeutschlands das Sonderheft »Topthema Schimmelpilz« der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt [1]. Dies war der Anlass, warum die seinerzeit ins Leben gerufene Arbeitsgruppe »Schimmelpilze« der WTA ihre Arbeit aufnehmen wollte. Nach den ersten Sitzungen stellte sich Folgendes heraus:

»[…] Die Analyse und Bewertung mikrobiell beeinflusster Schadensfälle an Baustoffen sowie die Erarbeitung geeigneter Gegenmaßnahmen setzt eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Architekten, Bauingenieuren, Werkstoffwissenschaftlern und Mikrobiologen voraus.«


Weiter führte Dr. Warscheid seinerzeit aus:

»[…] Eine praxisorientierte mikrobiologische Materialforschung muß in der Lage sein, ihre profunden wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine unmittelbare Anwendung in der Baupraxis transparent zu machen, während es von Seiten der im Baugewerbe tätigen Handwerker, Ingenieure und Architekten wünschenswert wäre, sich mit dem möglichen ökologischen und ökonomischen Nutzen derartiger Anwendungsforschung in Zukunft aufgeschlossener und intensiver auseinanderzusetzen.« [1]

Die Arbeitsgruppe in der WTA scheiterte schon an diesen Grundgedanken in der Gründungssitzung. Der »Netzwerk Schimmel e.V.«, welcher sich unter anderem aus Teilnehmern der Arbeitsgruppe der WTA zusammensetzt und durch weitere Fachleute ergänzt wurde, hat sich somit zur Aufgabe gemacht, diesem Gedanken nachzukommen, und hat nach jahrelanger Zusammenarbeit der Netzwerkmitglieder in der Zeitschrift »Der Sachverständige« 11/2010 die 1. Fassung der »Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden« [2] als Empfehlung des Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen veröffentlicht. Damals umfasste die Richtlinie 12 Seiten.

In der Fortsetzung und angeregt durch die sich aus der Richtlinie ergebende Diskussion in der Fachwelt, wurde im Jahre 2014 die überarbeitete Fassung der Richtlinie herausgegeben [3], die sich von der ersten Fassung wesentlich dadurch unterschied, dass ein umfangreicher Anhang, wie ein Sanierungsprotokoll, ausführliche Erläuterungen und Hinweise zu mikrobiologischen Probenahmen, Analyseverfahren und deren Bewertung in die Richtlinie aufgenommen wurde.

Nunmehr liegt die 3. überarbeitete Fassung »Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden« von Juni 2022 [4] vor. Die Überarbeitung der Richtlinie erfolgte in Abstimmung mit den Verbänden VdS, VDI, GDV und weiteren Fachkreisen. Seit 2010 hat sich an den Grundlagen, den Anwendungsbereichen und den Begriffsbestimmungen nichts Wesentliches geändert. Aufgenommen wurden die Nutzungsklassen aus dem im Jahr 2017 vom Umweltbundesamt herausgegebenen Schimmelleitfaden, die differenziert sind nach

  • Nutzungsklasse 1 »spezielle, sehr hohe Anforderungen wegen individueller Dispositionen«,
  • Nutzungsklasse 2 »normale Anforderungen«,
  • Nutzungsklasse 3 »reduzierte Anforderungen«,
  • Nutzungsklasse 4 »deutlich reduzierte Anforderungen bis hin zu keinen Maßnahmen hinter der Abschottung«.


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