Abb. 2: Schiefe Ebene nach DIN EN 16165 Anhang A und B (hier Prüfung nach Anhang B)

Jens Hellberg


Neue Norm DIN EN 16165 zur Prüfung der Rutschhemmung


Im Dezember 2021 trat die neue europäische Norm DIN EN 16165 zur Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaften von Fußböden in Kraft und ersetzt u.
a. die bisher geltenden Normen: DIN 51097 (A-B-C-Klassen), DIN 51130 (R- und V-Klassen) sowie DIN 51131 (Gleitreibung) und vereinheitlicht das Prüfverfahren mit dem SRT-Pendelmessgerät (PTV, USRV etc.). Dieser Artikel beschreibt die Änderungen in Bezug auf die verschiedenen Prüfmethoden und die Auswirkungen für die Anwender.


Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung von Normen wurde jetzt die DIN EN 16165:12-2021 – Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren veröffentlicht. In der EN 16165 werden die vier gebräuchlichsten Prüfverfahren aus Europa zusammengefasst und vereinheitlicht. Die vier Prüfverfahren basieren u.a. auf den bisherigen DIN 51097, DIN 51130, DIN 51131 und dem Prüfverfahren mit dem Pendelmessgerät. Im Folgenden werden die Änderungen aus deutscher Sicht beschrieben.


Um welche Normen handelt es sich im Einzelnen?

Die bisherige, jetzt zurückgezogene DIN 51097 (A-B-C-Klassen), relevant für sog. »nassbelastete Barfußbereiche«, findet sich jetzt in der DIN EN 16165 unter Anhang A wieder. Hier wurden folgende Änderungen gegenüber der früheren DIN 51097 aus 1992-11 vorgenommen:

  • a) Die Beschreibung der Prüffläche geändert,
    d. h. bisher war die Prüffläche mit 100 x 50 cm vorgegeben, jetzt mit mindestens 1.000 mm x 400 mm.
  • b) Prüfflüssigkeit festgelegt,
     d.h., bisher wurde ein neutrales Netzmittel in Wasser eingesetzt, ohne dass dieses weiter definiert wurde. Das hat in einigen Fällen zu abweichenden Prüfergebnissen geführt. Jetzt ist das zu verwendende Netzmittel genau definiert mit LS45 (CAS-Nr. 68439-51-0).
  • c) neue Standardoberflächen mit neuen Standardwerten festgelegt;
  • d) Beschreibung des Prüfverfahrens geändert;
  • e) Beschreibung der Auswahl und Verifizierung von Prüfpersonen geändert;
  • f) Einführung eines Korrekturverfahrens,
     d.h., die Punkte b) bis f) sind als wesentliche Verbesserung bei diesem Prüfverfahren zu betrachten. Bisher wurde die Eignung als Prüfperson dadurch überprüft, dass die Prüfperson Bodenbeläge mit bekanntem Grenzwert vergleichend zum Prüfbelag belaufen hat. Diese »Vergleichsbeläge« waren jedoch nicht genormt und es war Sache der Prüfer, »den richtigen Vergleichsbelag« auszuwählen. Dies führte in der Vergangenheit oftmals zu großen Abweichungen der Ergebnisse zwischen unterschiedlichen Prüfstellen, obwohl überall normkonform geprüft wurde. In der DIN EN 16165 sind jetzt die drei Standardoberflächen St-A, St-B und ST-C eingeführt worden und damit auch ein Korrekturverfahren auf Basis der auf den Standardoberflächen erreichten Werte der Prüfpersonen. Dies lässt erwarten, dass Prüfungen in unterschiedlichen Prüfstellen nun zu vergleichbaren Ergebnissen führen werden.
  • g) Verschieben der Klassifizierung in den nationalen Anhang (informativ),
    d. h., bisher wurden in der DIN 51097 die Prüfergebnisse in die Klassen A (geringste Rutschhemmung), B und C (höchste Rutschhemmung) klassifiziert. Die Klassifizierung wurde nicht in die EN 16165 übernommen. Deshalb wird es für die deutsche Version (DIN EN 16165) einen nationalen Anhang NB. DIN 510971 geben, in dem die Klassifizierung wiedergegeben wird. Diese wird auch analog zur bisherigen DIN 51097 übernommen.

Die bisherige, jetzt zurückgezogene DIN 51130 (R- und V-Klassen), relevant für mit Schuhen genutzte Bereiche, ist nun in der DIN EN 16165 unter Anhang »B« zu finden. Die letzte Version der DIN 51130 stammt vom Februar 2014. Auch hier sind Änderungen zu finden, jedoch nicht so umfangreich wie bei der zuvor beschriebenen DIN 51097. Die Änderungen sind im Einzelnen wie folgt:

  • a) Beschreibung der Prüffläche abgeändert,
    d. h., auch in der DIN 51130 war die Prüffläche mit 100 x 50 cm vorgegeben. Auch hier ist die Größe nun mit mindestens 100 x 40 cm angegeben.
  • b) Kalibrierverfahren abgeändert,
    d. h., das Kalibrierverfahren, welches schon immer existierte, bleibt als solches erhalten. Jedoch werden einige Parameter bei der Auswertung angepasst. Siehe hierzu auch die Punkte c) und f).
  • c) Verfahren der Auswahl und Überprüfung abgeändert, siehe f)
  • d) Beschreibung des Prüfverfahren abgeändert,
    d. h., hier wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, die jedoch keinen signifikanten Einfluss auf die Prüfergebnisse erwarten lassen.
  • e) Beschreibung des Prüfschuhs abgeändert,
    d.h., der Prüfschuh als solcher ändert sich nicht. Die Beschreibung des Schuhs wurde lediglich erweitert. So wurde z.B. die Pflege und die Kontrolle des Schuhs genauer definiert.


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