Die Rutschhemmung von Fußböden in den sogenannten nassbelasteten Barfußbereichen wird anders bewertet als die Rutschfestigkeit von Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen. Nassbelastete Barfußbereiche sind jedoch in der Regel gleichzeitig auch Arbeitsbereiche. In der Praxis treten immer wieder Unsicherheiten bei der planerischen Festlegung auf, welche Rutschhemmung nassbelastete und barfuß zu begehende Böden in welchen Nutzungs- bzw. Bauteilbereichen aufweisen müssen. Insofern wird an dieser Stelle noch einmal ein Überblick gegeben und dazu auch eine Planungshilfe vorgestellt.
Nassbelastete Barfußbereiche sind im Regelbetrieb mit Wasser beaufschlagt und werden barfuß begangen. Sie sind sowohl in Schwimm- und Freibädern (z.B. Abb. 1) als auch in Saunaanlagen und Tauchbecken, in Wellnesseinrichtungen, in Schneeraumanlagen, in medizinisch-therapeutischen Anwendungsbereichen (z.B. Behandlungsräume für Moorpackungen etc.) sowie in Badehäusern, Hamams und Ähnlichem anzutreffen.
Dabei beschränken sich die Bodenbelagsarten nicht allein auf Fliesenbeläge (z.B. Abb. 2 und 3). Es werden auch wasserbeaufschlagte Naturstein-, Betonwerkstein- oder Gussasphaltbeläge barfuß begangen. Auch Edelstahlbeläge (z. B. Abb. 4) sowie Beläge aus flüssig oder bahnenförmig aufgebrachtem Kunststoff finden sich in nassbelasteten Barfußbereichen wieder [9].
Werden Fußböden mit flüssigen und schmierigen Medien beaufschlagt, steigt die Gefahr, auszurutschen und sich zu verletzen. Eine Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen zur Festlegung ihrer diesbezüglichen Eigenschaft erfolgt im Labor auf einer Prüframpe. Die Prüframpe lässt sich gegenüber der Horizontalen neigen und bildet insofern eine schiefe Ebene.
Eine Prüfperson begeht den zu prüfenden Belag auf der Rampe, während die Rampe allmählich geneigt wird, so lange, bis die Person aufgrund des Rampenneigungswinkels keinen sicheren Halt mehr auf dem Belag findet (z.B. gemäß Bild 152 in [9]). Sie wird dann entweder von einem Seil in einem Sicherheitsgeschirr gehalten oder stützt sich am beidseitigen Geländer der Rampe ab.
Die Prüfung der Rutschfestigkeit von Bodenbelägen für Arbeitsräume und Arbeitsbereiche erfolgt auf diese Weise nach DIN 51130 [6] mit einem genormten Schuhwerk. Der zu prüfende Belag wird dabei mit einem genormten Gleitmittel bestrichen. Eine Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen, die für nassbelastete Barfußbereiche vorgesehen sind, erfolgt auf der Prüframpe nach DIN 51097 [5] barfuß. Der zu prüfende Belag wird in diesem Fall mit einem festgelegten Benetzungsmittel bestrichen.
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