DER BAUSV 4/2018

Großflächige Ablösung des Außenputzes von Porenbeton-Mauerwerk. Die unterschiedlichen Formänderungseigenschaften von Putz und Putzgrund und die geringe Haftfestigkeit des relativ dicken und harten Putzes (vielleicht auch das Fehlen eines Spritzbewurfs) führten im Gesamten zu dem Schaden.

Helmut Künzel


Kritik an deutschen und europäischen Putznormen

Teil 1: Mauerwerk und Außenputz


1 Einleitung und Übersicht

Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts haben sich Baustoffe für Außenwände sehr geändert. Zunächst war die Tragfähigkeit und Stabilität des Mauerwerks ein vorrangiger Gesichtspunkt. Das Mauerwerk wurde in der Regel aus kleinformatigen Steinen im Läufer/Binder-Verband errichtet. Heute steht dagegen die Wärmedämmung der Außenwände im Vordergrund, und zwar im Wohnungsbau meist aus großformatigen Leichtbetonsteinen oder porosierten Hochlochziegeln und sparsamer Verfugung zur Minderung der Wirkung von Wärmebrücken. Das wirkt sich auch auf die Art und den erforderlichen Aufbau der Außenputze aus, wie im Folgenden erläutert wird.

2 Massives Mauerwerk aus Vollsteinen

Im 19. Jahrhundert waren in Deutschland Vollziegel der hauptsächlich verwendete Baustoff für Außenwände und Sumpfkalk das Bindemittel für Mauer- und Putzmörtel. Durch das Vermauern der Steine im Läufer/Binder-Verband entstand ein stabiles, quasi monolithisches Mauerwerk. Das hängt mit geringen Unterschieden der Rohdichte und Wärmeleitfähigkeit von Mauerstein und Mauermörtel zusammen sowie mit der guten horizontalen und vertikalen Verbindung der Steine durch den Fugenmörtel. Dadurch entstand eine ziemlich gleichmäßige »Flächenstabilität«. Formänderungen bzw. Spannungen im Außenputz waren dabei im Wesentlichen nur durch Einwirkungen des Außenklimas bedingt.

Bei zweilagigem Außenputz wird nach handwerklichen Erfahrungen »für den Unterputz ein kleiner Zementzusatz empfohlen« (1929, [1]). In einer anderen Schrift heißt es »Man fördert die Arbeit des Putzers, wenn man dem Unterputz schneller bindende Stoffe, etwa Zement, zusetzt« (1932, [2]). Die Absicht dabei war, die Erhärtung des Unterputzes zu beschleunigen, um den Oberputz zeitnah aufbringen zu können. Diese Hinweise für die Putzausführung aus einem arbeitstechnischen Gesichtspunkt wurden in der ersten Putznorm DIN 18550, erschienen 1955, mit folgender Formulierung aufgenommen: »Grundsätzlich gilt die Regel, dass der Unterputz mindestens so fest sein muss wie der Oberputz«. Dadurch wurde die handwerkliche Praxis in einen Grundsatz gewandelt. Die gleiche Formulierung ist in der Folgeausgabe der Norm 1967 zu finden.

Die Entwicklungen im Bauwesen machten eine Erweiterung der Putznorm erforderlich. Zum einen kamen immer mehr Kunstharzputze zur Anwendung, zum anderen zeigte es sich, dass bei Kalkputzen die damals eingeführten dichteren Dispersionsanstriche die Erhärtung des Putzes durch Karbonisation verzögerten, was – je nach Klimaverhältnissen – Putzschäden bei Frosteinwirkung zur Folge hatte. Und schließlich hat es sich als notwendig erwiesen, dass bei zunehmend verwendeten wärmedämmenden Mauerwerksarten ein wirksamer wasserabweisender Außenputz erforderlich ist, um die vorgesehene Wärmedämmung zu gewährleisten. Hierzu lagen damals aufgrund von Forschungsarbeiten ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen vor.

Da inzwischen – in den 1970er-Jahren – Wärmedämmputze zur Anwendung kamen, bei denen der Oberputz härter ist als der wärmedämmende Unterputz, also entgegen der Forderung in der Putznorm, wollte ein Teil des Beratergremiums für die Neuauflage der Putznorm den Passus über den Putzaufbau streichen oder zumindest relativieren oder näher erläutern; andere bestanden auf der »altbewährten« Regel. Schließlich sagte der damalige Obmann zu, er werde eine Erläuterung hierzu verfassen, die dann – ohne weitere Beratung – in die Ausgabe 1985 der DIN 18550 aufgenommen worden ist und folgendermaßen lautet: »Die Eigenschaften der verschiedenen Putzlagen eines Systems sollen so aufeinander abgestimmt sein, dass die in den Berührungsflächen der einzelnen Putzlagen und des Putzgrundes z. B. durch Schwinden oder Temperaturdehnungen auftretenden Spannungen aufgenommen werden können« (Teil 1 der DIN 18550).

 

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