DER BAUSV 5/2019


Rüdiger Knäuper, Lydia Hahmann


JVEG-Vergütungen für qualifizierte Mitarbeiter (Hilfskräfte)


Der Artikel befasst sich schwerpunktmäßig mit der Vergütung nach JVEG für die sogenannten »Hilfskräfte« des Sachverständigen.

In der Fachzeitschrift »Der Bausachverständige« wurden in Ausgabe 3/2019 von Czarnetzki, Bleutge und Hahmann/Knäuper drei Artikel veröffentlicht, an die wir hier anknüpfen möchten.

Das Hauptaugenmerk dieser Ausarbeitung gilt der Vergütung der nach JVEG sogenannten »Hilfskräfte« des Sachverständigen. Kürzlich erfolgte eine Umfrage unter den Bausachverständigen über ihre Leistungsabrechnungen im privaten Gutachtenbereich. Die Auswertung können Sie, liebe Leser, hier herunterladen.

Es bleibt also zu hoffen, dass demnächst eine Anpassung des JVEG erfolgen wird. Die Stundensätze hinken ja schon fast ein Jahrzehnt hinterher.

Unser Büro

Wir sind ein Sachverständigenbüro mit zwei öffentlich bestellten Sachverständigen verschiedener Sachgebiete sowie weiteren angestellten und freiberuflich tätigen Sachverständigen, alle Ingenieure und Architekten, sowie Backoffice-Mitarbeitern. Unseren Umsatz decken wir etwa hälftig aus Privatgutachten und Gerichtsgutachten. Die Autorin dieses Aufsatzes verfügt als Bauingenieurin über fast 20 Jahre Berufserfahrung, davon fünf Jahre als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. SV). Der Autor und Büroinhaber ist seit 45 Jahren als Bauingenieur tätig, davon 42 Jahre selbstständig und seit 22 Jahren ö.b.u.v. SV. Beide sind Mitglieder im Fachgremium für Schäden an Gebäuden NRW.

Vergütung von Sachverständigen

In hervorragender Weise hat der Kollege Czarnetzki dargestellt, warum der bisher geltende Stundensatz von 85 € netto für Sachverständige für Schäden an Gebäuden nicht annähernd zu einer kostendeckenden Vergütung führt. Auch ein in der Diskussion stehender Stundensatz von 110,00 € reicht bei Weitem nicht aus. Dem gibt es – außer dass der Kollege dabei noch sehr moderat gerechnet hat – nichts hinzuzufügen.

In eine ähnliche Richtung führt die Untersuchung des VBI. Die ausführliche Studie kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Danach wäre ein Stundensatz von 141,00 bis 221,00 € für den Sachverständigen für Schäden an Gebäuden derzeit mindestens angemessen und bei einer Novellierung des JVEG, d.h. der Festsetzung auf mehrere Jahre, ein Stundensatz von 150,00 € mindestens erforderlich. Ähnliche Überlegungen müssen zu der Vergütung von sogenannten Hilfskräften (kaufmännische und technische Mitarbeiter) eingeführt werden.

Vergütung von Hilfskräften

Hier möchten wir den Überlegungen von Dr. Bleutge in seiner Stellungnahme zum OLG-Urteil in »Der Bausachverständige« 3/19; Ziff. 5, 2. Absatz, entgegnen. Dr. Bleutge schreibt, dass die derzeitigen Vergütungsregelungen für Hilfskräfte und sonstige Aufwendungen dem Grunde nach noch akzeptabel seien. Das ist aber keinesfalls so. Ganz im Gegenteil, sie sind völlig indiskutabel, wie wir in diesem Aufsatz darlegen werden.

Schon der Begriff »Hilfskräfte« im JVEG (früher ZSEG) ist nicht nur irreführend, sondern diffamierend. Er klingt eher nach »Hilfsarbeiter«, wie wir es in jugendlicher Lehre / Praktika bei Maurern auf dem Bau kennengelernt haben. Damit wurden beruflich nicht spezifisch ausgebildete Mitarbeiter bezeichnet, die die Schwerstarbeit am Bau zu leisten hatten.

Wenn heute im JVEG von Hilfskräften gesprochen wird, so ist das – zumindest empfinden wir das so – eine abwertende Bezeichnung hochqualifizierter Mitarbeiter, seien es Architekten, Ingenieure, Techniker, Kaufleute, Betriebswirtschaftler. Genau das sind die Berufsgruppen, die in Sachverständigenbüros im Angestelltenverhältnis oder als Freie Mitarbeiter beschäftigt werden.

Wenn es um die Vergütung dieser Hilfskräfte (Hilfsarbeiter) nach JVEG geht, suggeriert allein der Begriff »Hilfskräfte« bei den Prozessbeteiligten schon eine Minderwertigkeit, die – wenn überhaupt – nur geringfügig zu vergüten ist. Ministerien, Kommentatoren, Gerichte, Anwälte und Betroffene (Kläger, Beklagte, Antragsteller, Antragsgegner, Streitverkündete) haben sich diese Sichtweise häufig zu eigen gemacht. Die Arbeit der Hilfskraft ist wenig oder nichts wert und wenn, ist sie bereits mit dem Stundensatz der Sachverständigen abgegolten. Dass diese Denkweise nicht nur falsch, sondern auch disqualifizierend ist, möchten wir nachfolgend aus unserer Sicht erläutern.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Oktober-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
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