DER BAUSV 3/2019


Lutz D. Fischer


Haftungsfalle Europa

Nachlese zu den 45. Aachener Bausachverständigentagen 2019


Die 45. Aachener Bausachverständigentage am 8./9. April 2019 befassten sich mit Herausforderungen und Lösungen bei der Verwendung von Bauprodukten.

Ein Kurzbericht


Alle Jahre wieder findet der »Branchentreff« der Bausachverständigen in Aachen statt. In diesem Jahr kamen erneut über 1100 Teilnehmer, darunter mehr interdisziplinäre Gäste aus der Anwaltschaft als in den Vorjahren.

Nach der Begrüßung und dem Tätigkeitsbericht des AIBAU referierte Dipl.-Ing Géraldine Liebert, AIBAU Aachen, über wichtige Neuerungen in bautechnischen Regelwerken. Insbesondere die DIN EN 17231 (WDVS mit Putzoberfläche) sind von bisher 25 auf 100 Seiten angewachsen. Der erhebliche Zuwachs erklärt sich durch die größere Zahl an Dämmstoffen.

Danach sprach RA Markus Cosler aus Aachen, Lehrbeauftragter für Baurecht an der FH Hannover, zur Schuldrechtsreform 2018: Haftungserleichterung oder Aktionismus? Natürlich sei die Beweisführung nicht immer einfach. Es werde künftig nicht nur darauf ankommen, ob ein Mangel vorliege; viel spannender sei die Frage, ob dies auch ein Mangel des verwendeten Produkts ist. Falls ja würde ein Rückgriff gegen den Produzenten bestehen. Das Beweisproblem bleibe aber. Wegen der Rügepflicht beim beiderseitigen Handelskauf nach § 377 HGB müsse der Unternehmer nachweisen, was er an der Baustofflieferung untersucht hat.

Danach erläuterte Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller vom AIBAU aus Aachen, warum schon wieder Änderungen in den Abdichtungsnormen erfolgt sind.

Es folgte ein Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Oliver Jann, Direktor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin, zum Thema Schadstoffe im Innenbereich. Hier ging es um die Frage der Verwendbarkeit bei nicht deklarierten Emissionen aus Fachhandels-, Baumarkt- und Bioprodukten.

Nach der Mittagspause referierte RA Thomas Ziegler aus Neustadt (Weinstraße) über harmonisierte Bauprodukten und zeigte Lücken zwischen Handelbarkeit, Verwendungseignung und Brauchbarkeit auf.


Bauprodukte im Regelungsdschungel

Im Anschluss erläuterte Dipl.-Ing. Bettina Hemme vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin die Unterschiede bei Kennzeichnungen wie CE, Ü, hEN, EAD, ETA, aBG, abZ und abP sowie die Schließung der Lücken durch die MVVTB.

Lebhaft wurde es bei dem Vortrag von Prof. Dipl.-Ing. Thomas Kempen aus Aachen zu Lösungsansätzen im Dschungel der Regelungen. Bei CE, Ü, hEN, EAD, ETA, aBG, abZ, abP, vBG sei die Typologie der Abweichungen auf der Baustelle anzutreffen – statt der einen Schraube gehe ja auch eine andere: »Na bitte, hält doch!«. Seine Bitte an die Ausführenden: Am Anfang nachdenken und dann erst das passende Werkzeug wählen.

Nach einem weiteren Fallbeispiel des AIBAU erklärte Dipl.-Ing. Eckehard Scheller von der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V. (DGfM) in Berlin die Praxisbewährung neuer Verarbeitungstechniken wie Montieren, Kleben und Verankern von Mauersteinen und Mauersteinbausätzen. Welcher Dübel passt zu welchem Mauerwerk? Auch hier die Bitte: Vorher denken, dann handeln. Da Dübel durch sachkundiges Personal zu setzen sind, müsse man sich eben vorher auch Gedanken über den Mauergrund machen.

Im Schlussvortrag des ersten Tags zu europäischen und nationalen Regeln für Abdichtungen zeigte Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer Widersprüche und Lösungen auf, u.a. am Beispiel Flüssigkunststoffabdichtungen nach ETAG 005: »Die einen bereiten sich auf den Brexit vor und die andern lernen Englisch.« Regeln sollen ja auch das Bauen erleichtern.

Es folgte das traditionelle Treffen im Foyer des Eurogress, das bis in die späten Abendstunden die Gelegenheit zum Gedankenaustausch in zwangloser Atmosphäre bei Erfrischungen bot.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Juni-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung

Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.

 

NEWSLETTER

Der BauSV-Newsletter bietet Ihnen alle zwei Monate kostenlos aktuelle und kompetente Informationen aus der Bausachverständigenbranche.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang