DER BAUSV 1/2020

Abb. 4b: Rissbildung in einer vollgebundenen Pflasterdecke

Karl-Uwe Voß


Gebundene Pflasterdecken

Fehler in der Planung und Ausführung – Teil 1


Bei der gebundenen Bauweise handelt es sich um eine Sonderbauweise, die Vor-, aber auch Nachteile gegenüber der ungebundenen Bauweise aufweist. Aufgrund ihrer Vorteile wird die gebundene Bauweise häufig zur Herstellung von Pflasterdecken eingesetzt, an die besondere Anforderungen z. B. aufgrund einer hohen Verkehrsbelastung gestellt werden. Ebenso kommt die gebundene Bauweise nicht selten bei Flächen zum Einsatz, bei denen der Austrag des Fugenmaterials und die Bildung von Grünbelägen in den Fugen reduziert bzw. verhindert werden soll. Aufgrund dieser Vorteile hat der Anteil der in gebundener Bauweise ausgeführten Pflasterdecken und in der Folge auch der Anteil an Reklamationen in der jüngeren Vergangenheit deutlich zugenommen.

Ein erheblicher Anteil der vorgefundenen Schäden an gebundenen Pflasterdecken ist darauf zurückzuführen, dass weder die Planer noch die Ausführenden die notwendige Qualifikation für und Erfahrung mit dieser Bauweise besitzen. Bei der gebundenen Bauweise handelt es sich um eine Sonderbauweise, für die es über viele Jahre kein sachgerechtes Regelwerk gab. Da sowohl Beton- als auch Natursteinplatten zur Herstellung nicht befahrener Pflasterdecken z. B. im Bereich von Terrassen, aber auch schon in der Vergangenheit »im Mörtelbett« (also gebunden), verlegt wurden, veröffentlichten einige Verbände Technische Regelwerke, in denen diese Bauweise auch damals schon »beschrieben« wurde und Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe festgelegt wurden. Exemplarisch sind hier z. B. das DNV-Merkblatt 1.6 »Mörtel für Außenarbeiten« [8] oder der Betonwerksteinkalender [7] zu nennen, in denen die nachfolgend zusammengestellten Anforderungen an Fugen- bzw. Bettungsmörtel definiert wurden:

Zur Verlegung der Bodenbeläge waren gemäß diesen Merkblättern Bettungsmörtel der Mörtelgruppe MG III (Sollfestigkeit im Labor >10 N/mm2) zu verwenden. Anforderungen an die Bauwerksfestigkeit dieser Bettungsmörtel wurden nicht gestellt, auch fanden sich in diesen Merkblättern weder Anforderungen an den Witterungswiderstand noch an die Haftzugfestigkeit oder die Wasserdurchlässigkeit der Bettungsmörtel. Vorgaben an die Qualität der Fugenmörtel waren diesen Merkblättern überhaupt nicht zu entnehmen.

Mit der Einführung der neuen ATV DIN 18318 wird die gebundene Bauweise erstmals in den ATV »geregelt«. Etwas früher (im Jahr 2018) erschien das seitens der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlichte Regelwerk M FPgeb [14] und das damit in Verbindung stehende Regelwerk zur Durchführung der Untersuchungen, ALP Pgeb [15]. Aus diesen Technischen Regelwerken geht hervor, dass zur Herstellung von Flächenbefestigungen in der gebundenen Bauweise u. a. folgende allgemeine Konstruktionshinweise zu beachten sind:

Während die vollgebundene Bauweise für die Herstellung höher belasteter, befahrener Pflasterdecken geeignet ist, findet die Mischbauweise mit einer ungebundenen Bettung nur in Flächen ohne Fahrverkehr (Nutzungskategorie N1) und die Mischbauweise mit einer gebundenen Bettung nur in Flächen mit leichtem Fahrverkehr (Nutzungskategorie N2) Anwendung. Dies erklärt sich dadurch, dass das Schadensrisiko bei der Mischbauweise (Bauweise ohne gebundene Tragschicht) in erheblichem Umfang mit der Beanspruchungsintensität ansteigt. Darüber hinaus müssen die Fugen bei der Mischbauweise aus Gründen der geringeren Rissgefahr mit einer ungebundenen Bettung unter Verwendung kunstharzgebundener Fugenmaterialien gefüllt werden.

Wasser, das in die Konstruktion eindringt, muss auch bei der gebundenen Bauweise möglichst schnell in den Unterbau abgeleitet werden. Aus diesem Grund müssen sowohl die gebundene Bettung als auch die gebundene Tragschicht eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Besitzt die Unterlage oder die Tragschicht keine ausreichende Wasserdurchlässigkeit, so dringt das Wasser über die Fugen in die gebundene Konstruktion ein, sammelt sich oberhalb der nicht ausreichend wasserdurchlässigen Schicht an und führt hier zur Ausbildung von Schäden.

Neben diesen allgemeinen Anforderungen wurden in den neuen Regelwerken sowohl Anforderungen an die Eigenschaften der zu verwendenden Baustoffe als auch an die fertigen Pflasterdecken gestellt. Eine ganz wesentliche Voraussetzung für die Herstellung dauerhafter Pflasterdecken in gebundener Bauweise stellt dabei ein guter Verbund zwischen den Konstruktionsbaustoffen (Tragschicht, Bettung, Pflastersteine und Fugenmörtel) dar.


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