BauSV 5/2022


Bauschäden

Feuchteschäden am Sockel eines nicht unterkellerten Holzhauses
Abb. 4: Stark geschädigter Holzsockel im Terrassenbereich

Ralf Ruhnau, Thomas Platts, Julia Wende


Feuchteschäden am Sockel eines nicht unterkellerten Holzhauses


In dem Bestreben, klimafreundlich mit natürlichen Baustoffen unsere Gebäude zu errichten, erlebt der Holzbau in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung. Vor allem bei wechselnder Feuchtebeanspruchung, wie sie im Gebäudesockelbereich vorherrscht, ist Holz jedoch in der Regel eher ein ungeeignetes Baumaterial, wie der nachfolgende Schadensfall anschaulich belegt.


Sachverhalt

An einem Einfamilienhaus in Holzbauweise wurde fünf Jahre nach Errichtung erstmals das Auftreten von Schimmel im Gebäudeinneren gerügt. Das Gebäude ist nicht unterkellert und liegt in einer Senke unmittelbar an einem Gewässer (Grundwasserstand ca. 80 cm unter OK Gelände). Der geputzte Gebäudesockel ist von einem dränierten Kiesstreifen bzw. im angrenzenden Terrassenbereich von einem Holzbohlenbelag mit vorgelagerter Entwässerungsrinne umgeben (Abb. 1).

Im Zuge der örtlichen Untersuchungen wurde die Sockelabdichtung bereichsweise freigelegt. Diese war mit einer kaltselbstklebenden Bitumenbahn mit hoch liegender Trägerlage ausgeführt worden (Abb. 2 und 3). Oberhalb des Terrassenbelags wurden erhebliche Schäden an der hölzernen Außenwandkonstruktion festgestellt (Abb. 4).

Im Gebäudeinneren wurden umlaufend die Ränder des Bodenbelags einschließlich Estrich, Fußbodenheizung und Dämmung aufgenommen; die Fußpunkte der tragenden Außenwandkonstruktion wurden durch Entfernen der inneren Beplankung geöffnet. Hier waren unterschiedlich stark ausgeprägte Feuchteschäden an den Fußhölzern und teilweise auch an den Stielen sichtbar (Abb. 5 und 6).

Örtlich war das Holz bereits vollständig zerstört. Die Holzschädigungen wurden in etwa drei Vierteln der unteren Wandbereiche vorgefunden, in den übrigen Wandbereichen wurden nur feuchtebedingte Verfärbungen festgestellt.


Zusammenfassend ergaben sich folgende Mängel und Schäden:

  • Tragende Holzbauteile lagen entgegen der grundsätzlichen Anforderungen nach DIN 68800 unterhalb der Geländeoberfläche.
  • Sockelbereiche und Spritzwasserbereiche der Außenwand­oberflächen wiesen starke bis mäßige Algenbildung auf.
  • Eine Abdichtung im erdberührten Bereich aus Bitumenbahnen endete an der Geländeoberfläche bzw. unterhalb des Terrassenbelages, womit keine Abdichtung des Gebäudesockels vorlag.
  • Entwässerungsrinnen lagen nicht unmittelbar vor den Terrassentüren, sondern hinter den vor den Fenstertüren angeordneten Trittschutzblechen.
  • Die Abdichtung und die Hölzer im Bereich der Terrassentüren waren geschädigt.
  • Alle Holzschwellen auf der Bodenplatte waren durch Feuchte geschädigt. Örtlich war das Holz vollständig zerstört.
  • Auf den Holzschwellen aufstehende Hölzer waren je nach Höhe ebenfalls geschädigt.
  • Weitere Bauteile im Bereich bis ca. 35 cm oberhalb der Bodenplatte wiesen Feuchteschäden auf.
  • Der Anschluss der Schwelle zwischen Geländeniveau und Oberkante Fertigfußboden wurde abdichtungstechnisch nicht geplant bzw. nicht ausgeführt (»niveaugleiche Schwelle«).
  • Durchdringungen durch die Bodenplatte waren z.T. nicht abgedichtet.


Schadensbeurteilung

Der hier vorgestellte Schadensfall zeigt eine Vielzahl von Verstößen gegen die Regeln der Technik und insbesondere die DIN 18533-1, Abschnitt 8.8 und 9 auch die Folge der Auswahl einer unter den Aspekten des Holzschutzes grundlegend ungeeigneten Bauweise auf.

Für Holzbauteile sind gemäß DIN 68800-2 [1] in Abschnitt 5 (Feuchte durch Niederschläge) zur Erzielung eines dauerhaft wirksamen Wetterschutzes an Wänden im Sockelbereich die folgenden Abstände zwischen Unterkante Holz und Oberkante Gelände ohne weiteren Nachweis (des Holzschutzes) zulässig.


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