DER BAUSV 1/2019

Dieser Schlackeestrich ist nicht mehr tragfähig, wie man bereits augenscheinlich erkennen kann.

Wolfram Steinhäuser


Festigkeit und Tragfähigkeit von Untergründen


Im Kommentar und den Erläuterungen zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle verlegereifen Untergründe für Parkett- und Bodenbelagarbeiten in ihrer Festigkeit und Tragfähigkeit den einschlägigen DIN-Bestimmungen entsprechen müssen. Der Auftragnehmer für Parkett- und Bodenbelagarbeiten kann davon ausgehen, dass die Untergründe die Anforderungen im Hinblick auf Festigkeit und Belastbarkeit voll und ganz erfüllen. Prüfungen auf Druck- und Biegezugfestigkeit sind keine handwerksüblichen Prüfungen. Deshalb haben die Parkett- und Bodenleger nicht die Pflicht, solche Prüfungen vorzunehmen oder durchführen zu lassen. Werden solche Prüfungen erforderlich, muss der Bauherr / Auftraggeber / Architekt diese Prüfungen an dafür autorisierte Einrichtungen bzw. Sachverständige in Auftrag geben.

Bei neu eingebauten Estrichen muss und kann der Bodenleger davon ausgehen, dass diese Untergründe mit den erforderlichen Festigkeiten eingebaut sind und somit über die notwendige Festigkeit und Tragfähigkeit verfügen. Ein immer wiederkehrendes Thema bei der Sanierung von Altuntergründen ist deren Festigkeit und Tragfähigkeit, die in der Regel nie überprüft werden. Dabei altern Estriche und verlieren ihre Festigkeit und Tragfähigkeit.

Landläufig herrscht die Meinung vor, dass der »gute alte Estrich«, der bereits die vergangenen 50 Jahre oder länger schadlos überdauert hat, auch die nächsten Jahrzehnte überstehen wird. Dipl.-Ing. FH Peter Kunert hat im Jahr 2005 einen Fachbeitrag unter dem Titel »Nutzungsdauer von Estrichen im Wohnungs- und Objektbau und von Nutzböden im Industriebau« [7] mit dem Ziel veröffentlicht, zu diesem Thema eine Diskussion unter den Fachleuten auszulösen. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind dazu keine Stellungnahmen bekannt. Die Vorgaben in diesem Fachbeitrag zur Nutzungsdauer und zur Abschreibung von Estrichen sind bemerkenswert. Kunert gibt beispielsweise folgende Nutzungsdauer für schwimmende Estriche im Wohnbereich an:

  • Beanspruchung hoch: 20 Jahre
  • Beanspruchung mittel: 30 Jahre
  • Beanspruchung leicht: 40 Jahre


Im Objektbereich verkürzen sich diese Zeiten wie folgt:

  • Beanspruchung hoch: 15 Jahre
  • Beanspruchung mittel: 20 Jahre
  • Beanspruchung leicht: 25 Jahre.


Solche Angaben werden von den Architekten und Planern in der Altbausanierung so gut wie nie berücksichtigt, in der Regel sogar völlig ignoriert, obwohl eine solche Nachlässigkeit erhebliche Reklamationen nach sich ziehen kann. Deshalb wird auch grundsätzlich empfohlen, unbedingt auf einer bauseitigen Bestandsaufnahme zu bestehen. In dieser Problematik liegt die große Chance aber auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Boden- und Parkettleger. Boden- und Parkettleger werden häufig gefragt, ob der alte Untergrund in seinem jetzigen Zustand so bleiben kann, sanierungsfähig ist oder ob es ausreicht, lediglich »kleinere« Ausbesserungen vorzunehmen, um einen verlegereifen Untergrund zu erzielen. Machen die Handwerker dazu verbindliche Aussagen, sind die Boden- und Parkettleger in einem solchen Fall automatisch Planer.


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