Abb. 8: Im Bereich der Dachflächenfenster drang Wasser ein, weil die Pappdocken keine zweite wasserableitende Ebene ersetzen können

Ralf Schumacher


Fachregeln des DDH – hilfreich, aber nicht immer ausreichend

Teil 1


1 Anlass 

In meiner Tätigkeit als Bausachverständiger habe ich erstmalig Ende der 1980er-Jahre erfahren, dass nicht alles, was in einer DIN-Norm und anderen Fachregeln steht, richtig sein muss. Damals ging es um einen von 1974 bis 1990 in DIN 1053 genormten Irrtum: Die zweischalige Außenwand mit einer etwa 2 cm dicken, mit Mörtel vergossenen Schalenfuge sollte eine schlagregensichere Konstruktion darstellen, so, wie das für die bewährte zweischalige Außenwand mit Luftschicht galt.

Diese Bauweise hat sich jedoch nie bewährt, sodass sie trotz Normung zu keinem Zeitpunkt eine anerkannte Regel der Technik war [2]. Das im Studium erlernte und in keiner Weise infrage zu stellende Bauen nach Normen bekam hier für mich den ersten Dämpfer.

Ähnlich erging es mir 1995/96 in einem Schadensfall bei einer Dachdeckung, deren Aufbau zwar den damals gültigen Fachregeln des DDH entsprach, der aber dennoch fehlerhaft war. Wie zuvor bei der Mauerwerksnorm dauerte es eine ganze Reihe von Jahren, bis die Fachregel geändert wurde (vgl. 2. Fallbeispiel). Vor diesem Hintergrund wird in sieben Fallbeispielen über Bauschäden an Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen berichtet, um die Regelwerke zu erläutern und kritisch zu hinterfragen.


2 Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks

Die Zeitschrift »Der Deutsche Dachdecker« gibt es bereits seit 1879. Den Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) gründete man erst 1949 als Vertretung für alle Dachdecker-Landesinnungen. Das Regelwerk besteht aus Grundregeln, Fachregeln, Hinweisen, Merkblättern und Produktdatenblättern, das in sich ein geschlossenes Ganzes bildet und im Sinne des Vorworts ein Maßstab für fachgerechtes technisches Verhalten ist.

In Tab. 1 habe ich die Jahreszahlen der jeweiligen aktuellen Ausgaben zur besseren Übersicht weggelassen. Danach ist die Arbeit mit dem Regelwerk des ZVDH übersichtlich, wenn man nur die aktuellen Fassungen betrachtet. Für die Beurteilung der Werkleistung ist aber im Regelfall der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich. Folglich müssen unter Umständen nicht nur Vorgängerversionen, sondern auch die in einer Version von Zeit zu Zeit vorgenommenen Änderungen einzelner Seiten berücksichtigt werden (vgl. Tab. 2).

Tabelle 2 zeigt, dass es bei der Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen in der Ausgabe von 1997-09 bis 2010 eine Reihe von Änderungen gegeben hat, die zu diversen Irritationen geführt haben (vgl. Fallbeispiele 2 und 5).

Im Vorwort des Regelwerks (Stand September 1997) wird betont, dass mehrere Schriften gleichzeitig beachtet werden müssen und nicht eine Schrift allein und umfassend maßgeblich ist. Das bedeutet: Neben der Grundregel und den verschiedenen Fachregeln sind auch Hinweise, Merkblätter und Produktdatenblätter sowie Planungshilfen zu berücksichtigen.

Es liegt somit ein umfangreiches Kompendium vor, das dank zahlreicher Abbildungen und Details in den meisten Fällen nachvollziehbar und hilfreich ist. Ausnahmen davon zeigen die Abbildungen im vierten Fallbeispiel (in Teil 2 des Artikels). Im Sinne des Vorworts ist das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks somit als Richtschnur für Ausführung und Planung zu verstehen. 

Die Grundregel (Stand Sept. 1997) gilt für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen. Dort heißt es unter anderem, dass Abweichungen von den Anforderungen eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Beratung und Ausführung bis hin zur Bedenkenanmeldung verlangen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Regelwerk nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln befreit.

Weiterhin heißt es in der aktuellen Grundregel (Stand Sept. 1997 mit Änderung Sept. 1999 S. 5 und 6) unter den Abschnitten (3) und (4) wie folgt:

»(3) Das Regelwerk sichert bei Einhaltung nach bisherigen Erkenntnissen im Normalfall eine einwandfreie technische Lösung. [] » (4) Das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks und die darin enthaltenen Fachregeln erlangen üblicherweise den Status allgemein anerkannter Regeln der Technik.« […]

Die Fachregeln für die verschiedenen Baustoffe der Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen enthalten Vorgehensweisen für Planung und Ausführung, die sich in den jeweiligen Fachbereichen als theoretisch und handwerklich machbar herausgestellt haben. 

Die Hinweise und die seit einigen Jahren neu hinzugekommenen Fachinformationen beinhalten auf der Basis von bauaufsichtlich eingeführten Normen, bauaufsichtlichen Zulassungen und anderen Regelwerken oder Normen eine praxisorientierte Zusammenfassung als Hilfe für die Planung und Ausführung. Hinweise haben baurechtliche Bedeutung und müssen dementsprechend beachtet werden.

Die Merkblätter zeigen bereichs- und / oder themenbezogene Ergänzungen zu Fachregeln und Hinweisen auf. Sie werden aufgestellt, wenn bestimmte technische Konsequenzen als notwendig erkannt worden sind.

Die Produktdatenblätter enthalten Informationen und Anforderungen an Werkstoffe und Produkte, wie sie in der Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik üblich sind. Hier können auch gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen enthalten sein.

Die Planungshilfen sind die neueste Ergänzung des Regelwerks. Sie sollen eine weitere Hilfestellung sein, um in bestimmten Details für eine fachlich richtige und auf der sicheren Seite liegende Planung und Ausführung zu sorgen.

In der Grundregel wird differenziert in Dachdeckungen und Abdichtungen von Dächern und anderen Bauteilen sowie in Bauwerksabdichtungen im Sockel- und Erdbereich. Für An- und Abschlüsse werden Begriffe festgelegt (Abb. 1).

Allgemein gilt:

  • Dachdeckungen müssen regensicher und
  • Dachabdichtungen müssen wasserdicht sein.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Oktober-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung

Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.

 

NEWSLETTER

Der BauSV-Newsletter bietet Ihnen alle zwei Monate kostenlos aktuelle und kompetente Informationen aus der Bausachverständigenbranche.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang