DER BAUSV 3/2019

Abbildung 1: Detail Wasseraustritt aus einem KFE-Hahn der Trinkwasser-Installation nach vermeintlich vollständiger Entleerung des Systems

Arnd Bürschgens


Druckprüfung von Trinkwasser-Installationen


Nach § 17 Abs. 1 TrinkwV [1] ist eine Wasserversorgungsanlage grundsätzlich mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu errichten und zu betreiben.

Die Konkretisierung der Regelwerke, die unter dem Begriff der »allgemein anerkannten Regeln der Technik« mit Bezug zur Hygiene in Trinkwasser-Installationen zusammengefasst sind, erfolgte durch das Umweltbundesamt innerhalb der in § 16 Abs. 7 TrinkwV [1] verbindlich zur Beachtung verwiesenen »Empfehlung des Umweltbundesamtes« [2] vom 14.12.2012, Pkt. 4:

Besonderes Augenmerk ist für den Bereich der Installation von Trinkwasser demnach vorrangig auf die Einhaltung der Anforderungen nach VDI/DVGW 6023 [3] zu legen.

Die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik sind eng mit Gesetzen und Verordnungen verzahnt. Bei Außerachtlassen der notwendigen technischen und hygienerelevanten Anforderungen, bei nicht bestimmungsgemäßem Betrieb oder bei Vernachlässigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen der Trinkwasser-Installation sind Risiken für die Gesundheit nicht auszuschließen (VDI/DVGW 6023 [3], Einleitung).

Druckprüfung mit Wasser oder Luft

Grundsätzlich müssen Installationen innerhalb von Gebäuden nach erfolgter Leitungsinstallation gemäß DIN EN 806 Teil 4 [4] einer Druckprüfung unterzogen werden. Diese kann entweder mit Wasser erfolgen oder, sofern nationale Bestimmungen dies erlauben, sollen ölfreie, saubere Luft mit geringem Druck oder Inertgase (z.B. Stickstoff) verwendet werden. Eine vollständige Aufzeichnung der Einzelheiten der Prüfung (vollständige schematische Darstellung des Prüfablaufs) muss erstellt und aufbewahrt werden. Diese Dokumente gehören zu den Unterlagen, die dem Auftraggeber spätestens zur Abnahme zu übergeben sind.

Nach DIN EN 806-4 [4] sind insbesondere bei der Druckprüfung mit Wasser verschiedene Varianten in Abhängigkeit der unterschiedlichen Werkstoffeigenschaften vorgesehen, die aber sehr umständlich und für den deutschen Anwenderkreis nicht handhabbar sind. Die europaweit einheitliche Grundlagennormung der DIN EN 806 wurde zudem in Deutschland durch nationale Bestimmungen und Regelwerke ergänzt sowie insbesondere hinsichtlich der hygienischen Anforderungen verschärft, denn was beispielsweise in Spanien als ausreichend erachtet wird, muss für deutsche Verhältnisse nicht ebenso zielführend sein. So ist hinsichtlich der Hygiene in Trinkwasser-Installationen grundsätzlich die Richtlinie VDI/DVGW 6023 [3] zugrunde zu legen. Neben der verbindlichen Empfehlung des Umweltbundesamts [2] verweist auch die nationale Ergänzungsnorm DIN 1988 im Teil 200 [6] darauf, dass für hygienische Aspekte die VDI/DVGW 6023 [3] gilt.

Die Prüfung auf Dichtheit nach Verlegung der Trinkwasserleitungen erfolgt also gem. VDI/DVGW 6023 [3] Pkt. 6.9.1 mit trockener, ölfreier Druckluft oder inerten Gasen (Stickstoff) nach Maßgabe der Merkblätter:

BTGA-Regel 5.001 [11] oder ZVSHK-Merkblatt »Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser« [10].

Insbesondere die ausführenden Verbände wie BTGA (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.) und ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) haben mit ihren Regeln und Merkblättern schon seit Jahren ein abgestimmtes modifiziertes Verfahren beschrieben, das sich in der Branche bewährt hat. Dieses wurde anhand von praktischen Versuchen ermittelt und hat sich auch in der praktischen Durchführbarkeit auf der Baustelle bewährt. Denn es kommt der Zeitpunkt, zu dem eine neu installierte Trinkwasser-Installation aus an sich perfekten Werkstoffen und Armaturen mit hoffentlich einwandfreiem Trinkwasser gefüllt wird. Damit es dann nicht gleich nach der Inbetriebnahme zu Problemen durch stagnierendes Wasser kommt, sollten Anlagen bis kurz vor der tatsächlichen Nutzung trocken gehalten werden. Diesbezüglich sollten auch die Angaben der Hersteller berücksichtigt werden.

Auch gem. DIN EN 12502 Teil 1 [12] Pkt. 5.5 ist zum Schutz gegen Korrosion in Trinkwasser-Installationen eine Dichtheitsprüfung mit trockener Luft gemäß den entsprechenden Richtlinien durchzuführen.

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