DER BAUSV 5/2018

Dämmplatte stumpfgerade unter Fensterbank

Claudius Schnee


Die universelle zweite Abdichtungsebene

Flachdachrichtlinie trifft WDVS


1. Einleitung

Die Gütegemeinschaft Wärmedämmung von Fassaden e.V. hat in ihren Empfehlungen [1] im Dezember 2011 für den Einbau von Metallfensterbänken ein grundlegendes Zeichen gesetzt. Die Notwendigkeit einer zweiten Abdichtungsebene im Bereich WDVS wurde erstmals klar und deutlich beschrieben und die Wichtigkeit einer derartigen Vorgehensweise fundiert darlegt. Auch die Flachdachrichtlinie, Punkt 3.4.3 »Abdichtung mit Flüssigkunststoffen« [2], kann hier ergänzend berücksichtigt und angewendet werden.

Mittlerweile gibt es einige Systeme, die eine gute praktikable zweite Abdichtungsebene beschreiben. Die meisten Hersteller halten sich weitestgehend an die Empfehlungen der Gütegemeinschaft und haben mittlerweile Zusatzprodukte entwickelt.

Aus meiner Sicht sind diese durchaus wirkungsvollen Systeme den Bauherren aber erfahrungsgemäß zu teuer, werden durch Zusatzprodukte wie Abdichtungsbahnen, Keile und Bänder verkompliziert und wirken technisch und ökonomisch überfrachtet. Auch stellen diese Innovationen immer ein handwerkliches Risiko dar, denn die Verarbeitung aller Neuheiten muss auch erlernt werden. Das neue Anwendungswissen muss dann (oftmals mehrsprachig) auf den Baustellen verständlich kommuniziert werden. Der zusätzliche Zeitaufwand für die Herstellung ist ebenfalls deutlich messbar.

Mein Ziel an dieser Stelle ist es, eine konservative Lösung zu beschreiben, die, in Anlehnung an die Gütergemeinschaft Wärmedämmung von Fassaden e.V. und an die Flachdachrichtlinie, mit üblicher handwerklicher Vorgehensweise universell für jedes zugelassene WDV-System und dessen Systemkomponenten eingesetzt werden kann.

Weiterhin ist das Ziel, Kosten durch die Verwendung von Ergänzungsprodukten zu vermeiden und für alle gängigen WDV-Systeme eine universell handwerklich herstellbare und technisch funktionierende Werkleistung darzustellen. Auch der preislich-wirtschaftliche Aspekt darf nicht außer Acht gelassen werden.

2. Sachverhalt

Die zweite Abdichtungsebene bei Fensterbänken ist eine Maßnahme zur Vermeidung von Hinterläufigkeit, Staunässe, Kondensatbildung und Nestbau unterhalb von Fensterbänken, welche auf einem Wärmedämm-Verbundsystem anschließen.

Bei der heutigen Bauweise im Bereich Wärmedämm-Verbundsystem, ob im Bestand oder im Neubau, werden fast ausschließlich leichte Aluminiumfensterbänke mit seitlichem Bordprofil verwendet. Diese Fensterbänke brauchen meiner Ansicht nach keine Haltekonsolen oder Niederhalter und können nachträglich ohne Probleme auf ein geschlossenes WDV-System aufgebaut werden. Die Produktpalette jedes einzelnen Herstellers bzw. Zulassungsinhabers bietet, nach meiner Kenntnis, eine ausreichende Produktvielfalt, um eine wirksame zweite Abdichtungsebene herzustellen.

Gerade bei höheren Gebäuden mit entsprechend höheren Windlasten in den oberen Etagen sind aber horizontale, über das WDVS hinauskragende Horizontalabdeckungen enormen mechanischen Belastungen ausgesetzt. In nur wenigen mir bekannten Regeldetails der Hersteller kann man jedoch eine klare Aussage zur Unterdämmung und Abdichtung von Fensterbänken finden. Die sogenannten Regeldetails zeigen oft nur zeichnerische Darstellungen ohne erschöpfende Beschreibung.

In den Regelwerken, wie z.B. in der zuständigen DIN 55699 [4] unter 5.3.2. »Horizontalabdeckungen«, wird der vorherige Einbau von Fensterbänken und ihrer Tragekonstruktion favorisiert und empfohlen. Erst danach soll das WDVS eingebaut werden. Generell gilt immer noch der vorherige Einbau der Fensterbänke als »Stand der Technik«.

Der Umstand fehlender Fensterbänke samt Konsolen findet als Gegenstand für Behinderungsanzeigen der Fassadenbauer Anerkennung, da der nachträgliche Einbau derzeit in den Regelwerken nicht empfohlen wird.

 

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