DER BAUSV 6/2019

Abb. 1: Exemplarische Schadensfeststellung durch TÜV SÜD: abziehbares PMBC-Material mit Zementschlämme ohne Untergrundhaftung

Herbert Gottschalk, Martin Kneißl


Bodenplatte an Mauerwerk unbedingt richtig anschließen

Ein umstrittenes Gerichtsurteil zu Kombinationsabdichtungen und seine möglichen Folgen


Bei Feuchteschäden im Zusammenhang mit einer Kombinationsabdichtung aus kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung und WU-Betonbodenplatten sollte die richtige Umsetzung der Abdichtung im Mittelpunkt stehen. Wie wichtig dieser Arbeitsschritt ist, verdeutlicht das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Denn es missachtet seine Bedeutung. So könnte es sogar die Baukosten langfristig in die Höhe treiben, indem es Klebungen generell infrage stellt.

In der vergangenen Ausgabe dieser Zeitschrift kritisierte bereits Christian Herold aus rechtlich-regulatorischer Sicht das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.08.2019 (12 U 73/18, nicht rechtskräftig) zum Fall eines Gebäudes mit Wassereintrag in den Keller. Das Urteil besagt, dass die Konstruktionsart generell nicht den anerkannten Regeln der Technik für den Wasserlastfall aufstauendes Sickerwasser entspräche – trotz Konformität mit den Regelungen der DIN 18195-6 bzw. DIN 18533. Christian Herold wie auch TÜV SÜD und weitere Fachleute beanstanden grundsätzlich, dass der gerichtlich beauftragte Sachverständige nicht die eigentliche Schadensursache untersucht hat. Stattdessen beurteilte er die Konstruktionsart generell nicht als anerkannte Regel der Technik.

Mittlerweile wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil eingereicht. Die Verunsicherung der Betroffenen bleibt aber bestehen. Für sie kann TÜV SÜD nur weiterhin betonen: Auf der sicheren Seite ist, wer die Schlämme (auch Schlempe oder Sinterschicht) mechanisch abträgt und so gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugt. Denn detaillierte Untersuchungen, auch durch TÜV-SÜD-Sachverständige, zeigten schon vor 15 Jahren, dass das Wasser in der Regel an Loslösungen der Schlämme eintritt – auf der Stirnseite bzw. der Oberseite der Stahlbetonbodenplatten. Wird dagegen die Schlämme an der WU-Bodenplatte mechanisch abtragend vollständig entfernt, ist der Übergang zwischen der Platte und der PBMC-Wandabdichtung robust und dauerhaft. Die Richtlinien und Normung wurden seit 2010 dahingehend angepasst.

Obwohl seitdem ein sehr deutlicher Rückgang an Schäden zu verzeichnen ist, bleiben die Anweisungen noch in manchen Fällen unbeachtet. Beispielsweise sollten auch Hersteller und Architekten auf diesen wichtigen Arbeitsschritt hinweisen, was aber noch zu selten geschieht.


1 Hintergrund: Abdichtung für erdberührte Bauteile

Bauteile im Erdreich benötigen immer eine Abdichtung. Grundsätzlich gibt es zwei Techniken, mit denen die Abdichtungen in abgestuften Qualitäten entsprechend der jeweiligen Wasserbelastung geplant und hergestellt werden.


1.1 Bauwerke aus wasserundurchlässigem Stahlbeton

Bei Bauwerken mit wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktionen (WU-Konstruktionen) übernimmt der Stahlbeton sowohl die tragende Funktion als auch die Abdichtungsfunktion. Diese Konstruktionen sind in der DAfStb-Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) geregelt.


1.2 Bauwerke mit Abdichtungen

Bei allen anderen Bauwerken wird die Abdichtung der statischen Konstruktion aus Mauerwerk oder Stahlbeton mit Dichtstoffen aus z.B. Kunststoffen oder Bitumen hergestellt. Sie werden in Form von Bahnen oder flüssig verbaut. Eine Materialform ist die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (früher KMB, heute PMBC-Polymer Modified Bitumenous Coating). Diese Abdichtungen waren – je nach Wasserbelastung – in der DIN 18195-4 geregelt (vereinfacht: Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser) bzw. in der DIN 18195-6 (vereinfacht: aufstauendes Sickerwasser / von außen anstehendes Wasser). Seit der Überarbeitung der Normenfamilie sind sie in der DIN 18533, Abdichtung von erdberührten Bauteilen, geregelt.

Bei strikter Anwendung einer der beiden Abdichtungsvarianten können Anwender Bauteile im Erdreich, also Boden und Wände, entweder in WU-Bauweise abdichten (weiße Wannen nach WU-Richtlinie) oder mit Abdichtungen aus Dichtstoffen (z.B. schwarze Wannen nach DIN-Norm). Die jeweilige Bauweise unterliegt dann einem einzigen Regelwerk. Bei den Abdichtungen mit Dichtstoffen bedeutet dies zwangsweise, dass – gemäß Vorgaben in der Norm – unter der Bodenplatte bspw. eine Dichtbahn eingebracht werden muss. An der Seite ist sie mit der Wandabdichtung wasserundurchlässig zu verbinden. Das fachgerechte Einbauen dieser Dichtbahnen erfordert einen für das Einbringen geeigneten und die Abdichtung für den Gebrauchszustand schützenden Untergrund. Deswegen ist diese Bauweise relativ kostenaufwendig und in der Praxis kaum anzutreffen. Eventuelle Fehlstellen wären außerdem praktisch nicht mehr wirtschaftlich zu beseitigen.


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