BauSV 5/2022


Bautechnik

Bedarfsgerechte Lüftungskonzepte für Kellerräume
Abb. 1: Schimmelbefall an Körben in einem Lagerkeller. Ursache sind die Schimmelanfälligkeit des Lagerguts und die »kalten Füße« auf dem Estrich in großer Gründungstiefe (2. UG). (Bildquelle: TÜV SÜD)

Martin Wenning, Manuel Demel, Martin Beike


Bedarfsgerechte Lüftungskonzepte für Kellerräume

Schimmel an Gegenständen oder Lagergut vermeiden


Schimmelbefall und muffige Gerüche in Kellerräumen sind heute keine Seltenheit. Rechtsstreitigkeiten, aufwendige und womöglich übertriebene Schadensbehebungen sind die Folge. Wegen der oftmals sehr unterschiedlichen Erwartungshaltungen bei Bauherren und Käufern empfiehlt TÜV SÜD, den erwartbaren Standard durch eine Baubeschreibung laienverständlich vertraglich festzulegen und diesen mit einem Lüftungskonzept belastbar und rechtssicher nachzuweisen. 


Kellerräume in Mehrfamilienhäusern werden regelmäßig nicht oder nicht nach bauphysikalischen Kriterien geplant. Die Folge: Schimmel und muffige Gerüche. Bei der Ursachenforschung wird oftmals nicht zwischen Schimmelbefall an Bauteilen und am Lagergut an sich sowie deren unterschiedlicher Schadensanfälligkeit differenziert. Wenn doch, sind die notwendigen klimatischen Bedingungen, um der Erwartungshaltung der Nutzer gerecht zu werden, häufig nicht bekannt.

Wenn überhaupt eine Planung vorliegt, erfolgt vielfach die Auslegung des Abluftvolumens nach pauschalen Vorgaben und nach der Prämisse »viel hilft viel« und nicht nach den bauphysikalischen Erfordernissen. Einflussfaktoren auf das Raumluftklima, wie zum Beispiel die Gründungstiefe und die Überbauung, sind häufig unklar oder werden vernachlässigt. Ebenso führt eine Überdimensionierung der Abluft erst recht zu Feuchteschäden.

Über die geschuldeten Schutzziele bei hochwertigen oder hochpreisigen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder bei Reihen- und Einfamilienhäusern herrscht oft Unstimmigkeit. Warum? Weil die Erwartungshaltung nicht mit der tatsächlichen Ausführung und der möglichen Nutzung zusammenpasst. Wenn es dann zum Streitfall kommt, wird daher immer wieder die Frage gestellt, welche baulichen und lüftungstechnischen Maßnahmen üblich beziehungsweise geschuldet sind und welches Lagergut in welcher Form in Kellerabteilen gelagert werden darf.

Um diese Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte auf Basis von Schutzzielen ein Lüftungskonzept zur Festlegung der baulichen Ausführung und der lüftungstechnischen Maßnahmen im Kellergeschoss erstellt werden. Bei der baulichen Ausführung sind regionale Standards und / oder die übliche Ausführung zu beachten.

Hinsichtlich der Schutzziele ist die Frage der Mindestanforderungen an die Kellerräume und die Erwartungshaltung hinsichtlich zu lagernder Gegenstände zu klären. Die wesentlichen Punkte, also die Schutzziele, die Art der Kellerlüftung und die bauliche Ausführung, sind in der Baubeschreibung eindeutig und laienverständlich zu formulieren.

In Bestandsgebäuden ist bei Feuchteschäden zu klären, welche Schutzziele bauzeitabhängig geschuldet oder welche mit der geplanten / ausgeführten baulichen Situation erreicht werden und welches Lagergut deshalb zulässig ist. Langzeitklimamessungen führen in solchen Fällen zu aufschlussreichen Erkenntnissen, um diese Fragen gutachterlich zu bewerten.


Bauphysikalische Zusammenhänge

Kellerräume in Untergeschossen von Mehrfamilienhäusern weisen je nach Jahreszeit aufgrund ihrer Lage und baulichen Situation teils ungünstige Temperaturen auf. Wobei der Winter eher unproblematisch ist, da die Kellerräume in der Regel wärmer sind als die kalte Außenluft und aufgrund der Lufterwärmung die relative Luftfeuchte in den Kellerräumen nicht ansteigt.

Im Sommer ist das Gegenteil der Fall: Die Kellerräume sind kälter als die Außenluft. Die warme Außenluft strömt in kalte Kellerräume und kühlt hier ab, was zur Erhöhung der relativen Luftfeuchte führt. So kann es im Sommer und gerade in den Übergangszeiten zur bekannten Schimmelbildung an kalten, erdberührten Kelleraußenwänden und am Lagergut kommen.

Dies kann sich dann durch muffigen Geruch bemerkbar machen. Verschärfend kommt hinzu, dass Kellerräume je nach Lage (zum Beispiel Gründungstiefe) und baulicher Situation (zum Beispiel Wärmedämmung) teils sehr ungünstige niedrige Temperaturen aufweisen. Andererseits kann auf eine Wärmedämmung verzichtet werden, wenn die Randbedingungen und das angestrebte Schutzziel auf die zu lagernden Gegenstände und damit auf die Erwartungshaltung abgestimmt werden.


Bauliche Einflussfaktoren

Bei der Erstellung eines Lüftungskonzepts für Kellerräume in Untergeschossen sind diverse Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Dazu zählt zunächst die Lage im Gebäude des zu betrachtenden Kellerraums. Dieser kann sich im 1. oder im 2. Untergeschoss befinden, überbaut oder erdüberdeckt sein, alles Faktoren, die die Lufttemperatur maßgeblich beeinflussen.

Der Einfluss des Grundwassers, die Dämmung zum Erdreich sowie zu benachbarten Räumen, die Schimmelanfälligkeit der Bauteiloberflächen, die Art des Lagergutes sowie lüftungstechnische Maßnahmen sind weitere relevante Faktoren.

Um den klimatischen Feuchteschutz von / an Bauteilen und Lagergut in Kellerräumen sicherzustellen, dürfen die Luftwechselraten weder zu gering noch zu hoch sein. Jedoch fehlen belastbare allgemeine normative Vorgaben und sonstige Regeln, um Planungsfehler durch pauschale Angaben zu vermeiden.


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