Abb. 14: Aussparung in der Vorsatzschale in dem Bereich, in dem der Bauwerksabdichter (!) die Abdichtungslücke zwischen der Sockelabdichtung und der Fensterabdichtung schließt

Henrik-Horst Wetzel


Barrierefreie Türschwellen – Sonderkonstruktion oder zukünftiger Regelfall?

Teil 1


1 Veranlassung

Im Rahmen meiner planungsbegleitenden Tätigkeit habe ich beobachtet, dass nach dem Erscheinen der neuen Abdichtungsnormen ([1] und [2]) die Anfragen mit Bezug auf die Realisierung barrierefreier Türschwellen und den damit in Zusammenhang stehenden abdichtungstechnischen Problemen eher zu- statt abgenommen haben. Was sich viele Nutzer schon seit vielen Jahren weniger wegen der Barrierefreiheit im Sinne von DIN 18040-2 [3], sondern vielmehr aufgrund gestiegener Komfortansprüche wünschen, stößt bei Planern und Ausführenden auf wenig Begeisterung. Letztere sind in Anbetracht unterschiedlicher, nicht aufeinander abgestimmter Regelungen zu Recht verunsichert. So ist die Rede von »abdichtungstechnischen Sonderkonstruktionen« [1], von zusätzlichen Maßnahmen [2] und von »abdichtungstechnischen Sonderlösungen« [4]. Nach der Terminologienorm DIN 18195 [5] handelt es sich bei einer »Sonderkonstruktion« um eine Konstruktion, die normativ nicht geregelt ist. Statt sich auf normative Regelungen verlassen zu können, sind Planer und Ausführende mit Bezug auf das Abdichten barrierefreier Türschwellen also bis auf Weiteres auf sich gestellt.

Während die Kommentare der Beuth Verlag GmbH ([6] und [7]) tendenziell eher Wiederholungen und Erläuterungen normativer Inhalte enthalten, wurden in einem weiteren Kommentar zur DIN 18531 [8] bereits erste, über die normativen Regeln hinausgehende konkrete Vorschläge unterbreitet, welche Kriterien im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Höhen von Abdichtungsanschlüssen aus Sicht der Kommentatoren erfüllt sein sollten. Darauf aufbauend werden diese Kriterien in dem vorliegenden Beitrag nochmals ausführlich behandelt und durch zahlreiche Negativ- und Positivbeispiele aus der Praxis ergänzt. Darüber hinaus werden weitere, zum Teil neue, Lösungsansätze vorgestellt und bewertet.

Im Vordergrund dieses Beitrags steht nicht, Kritik an den aktuellen Regeln zu äußern, sondern vielmehr einfach anwendbare Vorschläge zu präsentieren, wie sich barrierefreie Türschwellen und mit ihnen vergleichbare Anschlusssituationen bei bodentiefen Fenstern und Fassaden unter Ausnutzung der heutigen technischen Möglichkeiten aus abdichtungstechnischer Sicht möglichst zuverlässig realisieren lassen.

Die in diesem Beitrag enthaltenen Prinzipskizzen dienen der Veranschaulichung. Es handelt sich um Vorschläge, die von den normativen Regelungen abweichen und/oder sie übertreffen können. Keinesfalls ersetzen sie jedoch die jeweils erforderliche objektbezogene Ausführungs- und/oder Werkplanung. Die darüber hinaus vorgestellten Produkte einzelner Hersteller bzw. Anbieter sind das Ergebnis einer eher zufälligen Auswahl und erheben daher auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


2 Begriffe

Die Bezeichnung »barrierefreie Türschwelle« passt meines Erachtens am besten zu den Inhalten der DIN 18040-2 [3] und dem hier in Rede stehenden Thema. Die Normenausschüsse und Arbeitsgruppen haben sich diesbezüglich noch nicht auf einen einheitlichen Begriff verständigt. So ist zum Beispiel in der DIN 18531-1 [1], der Flachdachrichtlinie [4] und in aktuellen Fachveröffentlichungen [9] von barrierefreien bzw. niveaugleichen Übergängen die Rede, obwohl hinter dem Begriff »Übergang« nach der DIN 18195 [5] mit »Verbindung unterschiedlicher Abdichtungsbauarten« etwas ganz anderes definiert ist. Dagegen findet man in DIN 18533-1 [2] Begriffe wie »niveaugleiche Schwellen« und »barrierefreie Hauseingänge, Terrassentür«.

Eine in den Regelwerken einheitliche Bezeichnung wäre daher von Vorteil. Denn im Kern geht es ja um die Abdichtung von Anschlüssen (»Verbindung der Abdichtungsschicht mit Einbauteilen, mit angrenzenden Bauteilen oder in Verbindung von Abdichtungslagen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten (z.B. Arbeitsunterbrechung) hergestellt werden« [5]), bei denen die Regelanschlusshöhe von 150 mm unterschritten wird. Dazu zählen im Übrigen nicht nur Türschwellen, sondern auch bodentiefe Fenster, auch wenn die Gefahr eines Wasserein- oder -übertritts über eine barrierefreie Türschwelle um ein Vielfaches höher ist als zum Beispiel bei einem festverglasten bodentiefen Fenster. Gleichwohl würde hier eine weitergehende Differenzierung aus abdichtungstechnischer Sicht keinen Sinn ergeben.


3 Normative Anforderungen

Abdichtungsanschlüsse an Türen und unmittelbar daran angrenzende bodentiefe Fenster bzw. Fassaden kommen sowohl bei Balkonen und wärmegedämmten Terrassen als auch bei erdberührten Bauteilen (Hauseingänge, erdberührte Terrassen) vor. Obwohl in allen Fällen die Ziele

  • Schutz vor Spritzwasser und Wasserübertritt bei Starkregen,
  • Schutz vor Wasserübertritt infolge Wasserstau und/oder Vereisung,
  • Schutz vor Schneeschmelze,

identisch sind, findet man in den Regelwerken unterschiedliche Regeln bzw. Hinweise.


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