DER BAUSV 2/2019


Arnd Bürschgens


Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Der Beitrag gibt einen Kurzüberblick über die a.a.R.d.T.


Der Begriff der »allgemein anerkannten Regeln der Technik« (a.a.R.d.T.) ist gesetzlich nicht definiert. Gesetzgebung und Rechtsprechung verwenden sogenannte »unbestimmte Rechtsbegriffe«, um aktuelles Fachwissen zu definieren, das in den jeweiligen Verkehrskreisen für grundlegend und einleuchtend gehalten wird.

Erklärt werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik als technische Regeln für den Entwurf, die Ausführung und den Betrieb baulicher Anlagen, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen sowie insbesondere in dem Kreise der für die Anwendung der betreffenden Regeln maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind. Dies ist bei technischen Festlegungen zu vermuten, die nach einem Verfahren zustande gekommen sind, das allen betroffenen Fachkreisen die Möglichkeit der Mitwirkung bietet.

Es sind die wissenschaftlich begründeten und in den Fachkreisen als richtiges Verhalten angesehenen technischen Lösungen, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen und weitestgehend einvernehmlich von den jeweiligen Anwendern für stimmig gehalten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt: »Anerkannte Regeln der Technik sind diejenigen Prinzipien und Lösungen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben.«

Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wird erreicht, dass nicht der Gesetz- oder Verordnungsgeber, sondern die Fachleute selbst und die einschlägigen Regelsetzer (z. B. DIN, VDI, DVGW) den Status quo des nötigen Wissens festlegen und dessen Umsetzung dann das ergibt, was Juristen die »Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt« nennen. In der Trinkwasserverordnung wird beispielsweise auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik Bezug genommen, da sich technische Regeln und das darin niedergelegte Wissen mit fortschreitenden Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik ändern können.

Zudem werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch strafrechtlich zur Bewertung herangezogen, wenn bei Planung, Leitung oder Ausführung eines Bauwerks (dazu zählen auch die technischen Anlagen innerhalb des Gebäudes) Leib und Leben anderer Menschen dadurch gefährdet werden, dass gegen die einschlägigen technischen Regeln verstoßen wurde.

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