49. Aachener Bausachverständigentage am 17./18.04.2023 in Aachen und online

Gebäudehülle und Innenräume – Abdichtungen, Brandschutz, Begrünungen

Sachverständigen ist häufig nicht bewusst, dass eine gesetzliche Pflicht zur Beratung über die Weiter- und Wiederverwendung von Bauprodukten besteht. Unklare Formulierungen können zu unbeabsichtigten Missverständnissen führen; Gutachten sollen deshalb für den Empfängerhorizont formuliert werden.

Sie hören einen Beitrag zu neuen Definitionen der Wassereinwirkungsklassen in DIN 4095 sowie zu denen an Sockeln. Sind die immer häufiger zur Anwendung kommenden flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD) brauchbar, obwohl nicht genormt?

 

Radon kann in Gebäuden zu gesundheitlichen Schäden führen. Unter welchen Umständen ist dies der Fall, wann aber wird übertrieben?

 

Flachdächer: Was ist für extensive Dachbegrünungen baupraktisch erforderlich, damit Pflanzen einerseits nicht von Wildwuchs überwuchert werden, andererseits gedeihen?

Photovoltaikanlagen auf Dächern sind nicht nur politisch gewollt, sondern auch eine existenzsichernde Grundlage der Energieversorgung. Was tun, wenn ein Urteil vom OLG Oldenburg suggeriert, dass diese Anlagen auf übliche Dachbahnen als »brandgefährlich« einzustufen sind? Können diese Gebäude dann noch versichert werden oder bedeutet dieses Urteil das mögliche Aus von PV auf Flachdächern?

Was tun, wenn Flachdächer nicht mehr in die Kanalisation entwässert werden dürfen, aber Auswaschungen zu Umweltschäden führen und deswegen Dächer nicht mehr entwässert werden dürfen?

Sind Flachdächer mit Verbundabdichtungen so zuverlässig wie versprochen?

 

Was ändert sich bei Innenraumabdichtungen? Sind Calciumsulfatestriche in W2-I nach DIN 18534 wirklich ungeeignet?

 

Die Alterungsbeständigkeit von Unterdeck- und Unterspannbahnen ist noch immer nicht hinreichend gewährleistet. Ein Beitrag berichtet vom aktuellen Stand zu neuen Anforderungen, damit diese Zusatzmaßnahmen endlich eine hinreichende Nutzungsdauer erreichen können.

 

In Pro und Contra werden die Chancen und Risiken von Frischbetonverbundsystemen diskutiert. Sind diese geeignet, als Flächenanwendung des Entwurfsgrundsatzes c) der WU-Richtline die Entwurfsgrundsätze a) und b) vollständig zu ersetzen?


Diskutieren Sie mit den Referenten und Ihren Kollegen im Eurogress. Falls Sie den Weg nach Aachen nicht auf sich nehmen wollen, können Sie webbasiert teilnehmen. Zusätzlich wird nach der Tagung für alle Teilnehmenden eine Online-Diskussion mit den Referenten am folgenden Freitag und die Mediathek der Vorträge für die Dauer von ca. zwei Monaten angeboten.


Termin

  • 17. April 2023 | 9.30 – 18.00 Uhr
  • 18. April 2023 | 8.30 – 16.00 Uhr


Veranstaltungsort

  • Europasaal des Kongresszentrums Aachen – Eurogress
    Monheimsallee 48
    52062 Aachen


Teilnahmegebühr

  • Teilnahme vor Ort: EUR 681,40 (EUR 620,00 zzgl. MwSt.: Teilnahme vor Ort: EUR 470,00 + 7% [EUR 32,90] und EUR 150,00 + 19% [EUR 28,50])
  • Teilnahme online: EUR 663,40 (EUR 620,00 + 7% [EUR 43,40])


Links

 

Aachener Institut für Bauschadensforschung
und angewandte Bauphysik gGmbH
Theresienstraße, 19
52072 Aachen
Telefon: 0241 910507-0
Telefax: 0241 910507-20
E-Mail: info@aibau.de
Internet: www.aibau.de


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