Foto: Pia Haun
  • 19.07.2021

Kein Patent auf Schimmelpilzsuche in Innenräumen

Sachverständigenverband BVS obsiegt vor Europäischem Patentamt

Das Europäische Patentamt hat entschieden, dass die Kombination verschiedener bereits praktizierter Methoden der Schimmelpilzlokalisierung zur Materialprobenentnahme keine erfinderische Tätigkeit darstellt. Dieses Ergebnis des vom BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. und weiteren Institutionen geführten Rechtsstreits kommt allen Sachverständigen im entsprechenden Bestellungsgebiet zugute.

Sachverständige spüren Schimmelpilzbefall mithilfe von langjährig anerkannten Mess- und Untersuchungsmethoden auf. Aufgrund vieler möglicher Schadensursachen und unterschiedlicher Baukonstruktionen sind nur Experten in der Lage, den tatsächlichen Schaden zu entdecken.

Um Schimmelpilz zu erkennen, werden verschiedene Methoden miteinander kombiniert. Es geht darum, durch die Kombination von Geruchsprüfungen mit Schimmelspürhunden und / oder Feuchtigkeitsmessungen und / oder Temperaturmessungen und / oder Raumluftuntersuchungen geeignete Stellen zur Materialentnahme zu lokalisieren. Die entnommenen Materialien werden dann mikrobiologisch analysiert. Dieser Ablauf ist Stand der Technik bei Sachverständigen für Schimmelpilze in Innenräumen.

Vor einer Weile versuchte ein Sachverständiger, ein Patent anzumelden, das auf diesem bereits in Anwendung befindlichen Vorgehen der Schimmelsachverständigen beruht. Der BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. hat sich hiergegen gewendet und letztlich in finaler Instanz vor dem Europäischen Patentamt obsiegt: Das Europäische Patentamt schloss sich der Einstellung des Sachverständigenverbandes und weiterer einsprechender Institutionen an, eine Kombination verschiedener Methoden sei nicht erfinderisch und daher kein Patent.

Durch die gegen die Patentzuerkennung erhobenen Einsprüche wird verhindert, dass für Schimmelsachverständige bei der Nutzung anerkannter Methoden Lizenzgebühren anfallen, die diese in ihrer Berufstätigkeit empfindlich behindert hätten.

Nicole Richardson, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Geschäftsführerin der Sachverständigengesellschaft Richardson mbH, sagt: »Es wäre sehr belastend gewesen, hätten wir für eine seit vielen Jahren gängige Methodik plötzlich Gebühren abführen müssen. Ich danke deshalb dem BVS ausdrücklich für das Engagement.«

Über den BVS

Als bundesweit mitgliedsstärkste Vereinigung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gehören dem BVS rund 3.000 Sachverständige an, organisiert in 12 Landes- und 13 Fachverbänden. Sie sind auf über 250 Sachgebieten tätig und erfüllen die höchsten Standards im Sachverständigenwesen. Grundsätzlich sind alle Mitglieder öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder zertifiziert.

 

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter
sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)

Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
Telefon: 030 255938-0
Telefax: 030 255938-14
E-Mail: info@bvs-ev.de
Internet: www.bvs-ev.de


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