Quelle: Mrdidg auf Pixabay
  • 22.09.2022

Holzpellets richtig lagern

Die Preise für Gas und Öl sind stark gestiegen. Kein Wunder also, dass regenerative Energien immer mehr Freunde gewinnen. Dazu zählen auch die aus Holzresten hergestellten Pellets. Wer sich für eine Holzpelletheizung entscheidet, der muss aber einige Dinge beachten, gibt der Verband Privater Bauherren (VPB) zu bedenken.

Zunächst einmal braucht eine Pelletheizung, ebenso wie eine Ölheizung, ein Lager, in dem die Pellets gespeichert werden. Wer von Öl auf Pellets umstellt, der kann oft den ehemaligen Tankraum zum Lager umbauen. Der Platz ist in der Regel ausreichend. Grundlage für die Lagerung von Pellets bilden die Verordnungen über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (FeuVO), die, wie so oft in Deutschland, von Bundesland zu Bundesland variieren können.

Wer den Einbau einer Pelletheizung plant, der sollte sich deshalb beim zuständigen Bauamt über die Vorschriften vor Ort informieren. Diese sind in den letzten Jahren wegen der staubbedingten Explosionsgefahr und Kohlenmonoxidvergiftungen verschärft worden. Auch Bestandslagerungen treffen dabei Nachrüstpflichten, erinnert der VPB. Die meisten Länder orientieren sich an der Muster-FeuVO.

Nach dieser ist ab mehr als 6,5 t Pelletlagerung ein Brennstofflagerraum nötig, also ein Raum, der zu keinem anderen Zweck als der Pelletlagerung genutzt werden darf. Außenwände, Decken und Böden müssen feuerbeständig sein, Türen, die nicht nur ins Freie führen, feuerhemmend und selbstschließend. Viele Leitungen dürfen gar nicht durch den Raum geführt werden. Sofern Elektroinstallationen vorhanden sind, müssen sie den Anforderungen an explosionsgefährdete Räume nach der Explosionschutzprodukteverordnung genügen.

Vor Betreten der Pelletlagerräume muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, wobei an eine zehnfache Luftwechselrate pro Stunde gedacht ist. Die Zugänge müssen mit Schildern mit der Aufschrift »Holzpelletlagerraum – Lebensgefahr durch giftige Gase – Vor Betreten ausreichend lüften!« versehen sein.

Wer weniger als 6,5 t Pellets lagert, benötigt zwar keinen Brennstofflagerraum, aber ab 500 kg sieht die Muster-FeuVO auch dann die Belüftungs- und Beschilderungspflicht vor. Wichtig sind also in jedem Fall eine konstante Belüftung und ein Kohlenstoffmonoxid-Meldegerät, denn Pellets können dieses gefährliche Gas über Monate an die Raumluft abgeben.

Wer von fossilen Brennstoffen auf Pellets umstellt, muss also nicht nur technisch, sondern auch baulich eine ganze Menge beachten. Es lohnt sich, die Umstellung vorab mit einem unabhängigen Sachverständigen zu besprechen. Er kennt Vorschriften, Auflagen, Kosten und Zuschussprogramm und berät firmen- und produktneutral.

 

Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.
Chausseestraße 8
10115 Berlin
Telefon: 030 278901-0
Telefax: 030 278901-11
E-Mail: info@vpb.de
Internet: www.vpb.de


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