• 01.03.2021

Frischluftheizungen in Hinblick auf ihre Eignung für das jeweilige Bauwerk überprüfen und gesundheitliche Risiken im Blick haben

Immer mehr Fertighäuser werden in der Standardausführung mit sogenannten Luftheizungen verkauft. Jede andere Heizungsvariante ist für Hersteller mit deutlich höherem Installationsaufwand und entsprechend für Bauherren mit erheblichem Aufpreis verbunden, so die Beobachtung des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Bei Luftheizungen übernimmt die obligatorisch eingebaute Lüftungsanlage die Beheizung der Räume. Die einzubringende Frischluft wird meist über Kreuzwärmetauscher und elektrische Heizregister erwärmt und als Warmluft in die Räume eingeblasen.

Ergänzend kommen der Behaglichkeit wegen im Wohn- / Essbereich und im Kinderzimmer gerne Infrarot-Heizpaneele und im Bad elektrische Handtuchtrockner zum Einsatz. Zur Warmwasserbereitung wird dann noch oft eine kleine Wärmepumpe genutzt. »Solche Luftheizungsarten sind nicht nur für viele Gebäude ungeeignet. Sie bergen auch erhebliche gesundheitliche Risiken«, warnt Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden.

Tatsächlich lassen sich mit Luft als Wärmeträger die gewünschten Raumtemperaturen erzielen. Die Durchwärmung der Bauteile, die dann als Speichermasse wirken können, ist jedoch durch erwärmte Raumluft kaum möglich. Und Infrarotheizungen stoßen ebenfalls schnell an ihre Grenzen. Wenn die Heizung abgeschaltet wird oder auch bei strombetriebenen Heizanlagen mal der Strom ausfällt, sind die Wohnräume dann innerhalb kürzester Zeit ausgekühlt.

»Das heißt im Klartext: Frischluftheizungen funktionieren nur bei den im Wesentlichen aus Wärmedämmung bestehenden Gebäudehüllen von Häusern in Holztafelbauweise. Für Massivbauten mit ihren wärmespeichernden Decken und Wänden sind sie eher ungeeignet, sobald diese eine höhere Heizlast haben«, so das Fazit von Marc Ellinger.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn in einem Haus mit Frischluftheizung ein Nassestrich eingebracht wird. Bevor darauf ein Bodenbelag verlegt wird, muss dieser ausreichend trocken sein. »Unter optimalen Bedingungen dauert das gut eine Woche pro Zentimeter Estrichdicke«, erläutert Sachverständiger Ellinger. Alternativ kann auch belegreif geheizt werden. Doch genau das ist in einem Neubau mit Frischluftheizung nicht möglich, da diese erst mit Abschluss der Bautätigkeit in Betrieb genommen wird.

Bauherren mit diesem Heizungssystem müssen also entweder auf die ausreichend lange Austrocknungszeit achten oder sicherstellen, dass der Hersteller die Trocknung mit zusätzlichen chemischen Mitteln oder auch mit mobilen Heißluftgebläsen beschleunigt.

Einmal in Betrieb genommen, birgt eine Frischluftheizung gesundheitliche Risiken. Durch die Erwärmung sinkt die relative Luftfeuchte der ohnehin nicht gerade feuchtebelasteten kalten Außenluft stark ab. Das forciert nach Angaben des Deutschen Allergie- und Asthmabundes Erkältungs-, Schleimhaut- und Atemwegserkrankungen. Trockene Raumluft lässt sich natürlich über Luftbefeuchter teilweise kompensieren. Nur: Diese zusätzlichen Geräte verbrauchen reichlich Energie und relativieren damit die vermeintlich gute Energiebilanz der Heizungsanlage.

Außerdem müssen sie regelmäßig desinfiziert werden, um nicht als Keimschleudern im Raum zu wirken. »Wenn Bauherren vor Vertragsabschluss zu mir kommen, weise ich insbesondere auf die gesundheitlichen Aspekte hin. Manche Bauherren wechseln dann doch zur konventionellen Fußbodenheizung mit Wasserführung«, so die Erfahrung von Marc Ellinger.

 

Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.
Chausseestraße 8
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Telefon: 030 278901-0
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E-Mail: info@vpb.de
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