• 17.02.2021

Expertenmeinung: Präzise sein – warum die korrekte Ausdrucksweise für Sachverständige so wichtig ist

Im Gespräch: Freie Architektin Dipl.-Ing. Maria Dilanas, LL.M., von der IHK Karlsruhe ö.b.u.v. Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Master of Laws Baurecht und Baubegleitung (Universität Marburg)

 

BauSV: Frau Dilanas, anlässlich unserer 9. Fachtagung »Der Bausachverständige«: Messen – Monitoring – Maßtoleranzen am 17. März 2021 werden Sie einen Vortrag halten zum Thema »Präzise sein – warum die korrekte Ausdrucksweise für Sachverständige so wichtig ist«. Sachverständige, zumal in den bautechnischen Bestellungsgebieten, sind doch regelmäßig Ingenieure, Architekten oder Handwerker bzw. Handwerksmeister mit Zusatzausbildung. Präzises Messen gehört hier doch praktisch zu den Grundlagen der Aufgabenbeschreibung. Ist Präzision daher nicht eigentlich etwas, was für die Sachverständigen angesichts ihrer hohen fachlichen Qualifikation eine Selbstverständlichkeit ist – oder sein sollte?

Dilanas: Das stimmt. Im technischen Bereich sind Ingenieure und Architekten es gewohnt, präzise zu sein. Wenn es um die Beschreibung von Bauleistungen oder von Entwurfsgedanken geht, dann sind wir durchaus eloquent und können vermitteln, worum es uns geht. Solange der Gesprächspartner vom Bau ist, kommt man mit den eigenen Fachausdrücken schnell zu einem gemeinsamen Verständnis und kann ein Problem lösen.

Ein Gutachten ist jedoch etwas ganz anderes. Hier geht es darum, den Baulaien verständlich zu machen, worin das Problem liegt und ggf. auch, wie man es lösen könnte. Fachausdrücke muss man hierfür erläutern. Nach vielen Jahren am Bau weiß man manchmal nicht mehr, was zum normalen Sprachgebrauch eines Menschen gehört und was nicht. Wir sprechen ganz selbstverständlich von Pfetten, First und Sparren oder von Schubrissen und manchmal bemerkt man erst später, dass der Leser bereits beim Wort »Traufe« den Anschluss an den Text verloren hat.

Während es am Bau sofort jedem einleuchtet, dass ein sonniger, kalter Wintertag für manche Firma Grund genug ist »Schlechtwetter« anzumelden, muss man dem Gericht zunächst erklären, warum man bei Frost die Fassade nicht verputzen kann.

Noch komplizierter ist es, wenn man bemerkt, dass wir am Bau zwar die gleichen Begriffe verwenden wie die Juristen, die Begriffe aber eine vollkommen andere Bedeutung haben können.

 

BauSV: Was hat Sie dazu veranlasst, sich mit der korrekten Ausdrucksweise für Sachverständige näher auseinanderzusetzen?

Dilanas: In über 12 Jahren Tätigkeit für Gerichte und in mehreren hundert Rechtsstreitigkeiten habe ich oft gesehen, dass Bauherren und Baufirmen aneinander vorbeireden. Aber auch Sachverständige und Juristen können aneinander vorbeireden. Das kann im schlimmsten Fall zu einem Fehlurteil führen, bei dem die falsche Person oder die falsche Firma die Kosten zu tragen hat und das Problem am Ende noch immer nicht gelöst ist.

Als Mitglied des Deutschen Baugerichtstags und im Rahmen eines Baurechtsstudiums an der Universität Marburg habe ich gelernt, dass Juristen und Baupraktiker viel häufiger aneinander vorbeireden, als ich zuvor bemerkt hatte.

Die Qualität der Gerichtsurteile steht und fällt damit, dass wir uns wechselseitig verstehen. Beide Seiten müssen den Willen zum Verständnis der anderen Seite mitbringen. Wenn man weiß, wo die Fallstricke liegen, kann man sie vermeiden und das führt unmittelbar zu besseren Gutachten und zu besseren Urteilen. Sind Gutachten missverständlich oder gar unverständlich, dann schadet das dem Ruf der Sachverständigentätigkeit. Verständliche Gutachten führen zu besseren Urteilen und das stärkt das Vertrauen der Menschen in die Gerichte.

 

BauSV: Folgt nicht automatisch aus präzisen Messergebnissen und sachverständigen Feststellungen, dass auch das daraus erstellte Gutachten ebenso präzise ist? Immerhin ist es Aufgabe des Sachverständigen, objektive Befundtatsachen festzustellen und diese dann aus fachlicher Sicht (technisch) zu bewerten.

Dilanas: Leider nein. Es gibt zwar immer mehr und immer bessere Seminare für Sachverständige. Trotzdem gibt es noch immer viel zu häufig Gutachten, die zwar den korrekten Messwert benennen, in denen aus diesen Messwerten jedoch die falschen Rückschlüsse gezogen werden. Hat man wirklich das gemessen, was man gemessen zu haben glaubt?

Und wie erläutert man dem Leser, was das Gemessene für das Gebäude bedeutet? Ist es schlimm, wenn die Raumseite der Außenwandkante in einem Wohnzimmer im Altbau kalt ist? Liegt eine Abweichung zum technisch erforderlichen Soll vor? Und ist dann auch gleich eine Abweichung zum rechtlich Geschuldeten gegeben? Was ergibt sich aus einer Abweichung gegenüber einem Regelwerk? Wann darf man abweichen? Und sind Abweichungen zulässig?

 

BauSV: Aus den Medien kennt man inzwischen den Begriff Fake News. Gibt es denn auch »falsche« Fachbegriffe oder solche Begriffe, die gar keine echten Fachbegriffe sind? Können Sie uns dafür ein anschauliches Praxisbeispiel geben?

Dilanas: Ja, die gibt es. Da liest man von »genormten Werten« und fragt sich, welchen Zweck diese Werte verfolgen. Gelten sie für die Planung oder für das fertiggestellte Gebäude? Es gibt auch immer wieder Menschen, die noch im Jahr 2021 meinen, die Wände eines Hauses müssten atmen oder durch ein Wärmedämm-Verbundsystem entstünde im Innenraum Schimmelpilz.

Manchmal liest man von einem RAL-Einbau für Fenster und meint, damit sei alles gesagt. Juristen folgern hieraus dann schlimmstenfalls, dass es nur einen einzigen richtigen Einbau gäbe und dieses der sogenannte RAL-Einbau sei. Das führt zu falschen Schlussfolgerungen. Das Gericht meint dann, der Planer des Bauherren hätte eine klare Anweisung dazu gegeben, wie die Fenster einzubauen sind und die ausführende Firma sei von einer solchen eindeutigen Beschaffenheitsvereinbarung abgewichen. Hier denkt das Gericht sofort an § 633 Abs. 2 BGB und befindet die Leistung sei mangelhaft. Aber ist sie das?

In einem solchen Fall muss der Sachverständige zuerst erläutern, was man alles unter einem »RAL-Einbau« verstanden haben könnte und was an der Angabe unbestimmt war. Und danach sind vielleicht weitere Fragen zu klären, wie die Frage nach der Gebrauchstauglichkeit und Funktionstüchtigkeit des Fenstereinbaus und des Anschlusses an die Fassade.

 

BauSV: Deutsche sind bekanntlich besonders normengläubig. Was in einer DIN-Norm oder dergleichen steht, dass muss auch richtig sein. Wie sollten Sachverständige im Gutachten mit DIN-Normen und Regelwerken umgehen, damit sie von allen Beteiligten – vom technischen Laien bis zum Berufsrichter - richtig verstanden werden und diese Regelwerke richtig anwenden?

Dilanas: Zunächst einmal muss man sich fragen, ob die jeweilige DIN-Norm zwingend zu beachten war. Was regelt die DIN-Norm? Ist sie inhaltlich zwischen den Parteien bindend? Oder konnte der Planer bzw. die ausführende Firma auch etwas anderes machen?

Regelt die DIN-Norm etwas baurechtlich Verbindliches? Entspricht eine Ausführung der DIN-Norm den anerkannten Regeln der Technik oder vielleicht nicht? Dürfen wir vermuten, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant und gebaut zu haben, wenn man eine Ausführung wählt, die in einer DIN-Norm beschrieben wird? Und wenn wir von den Beschreibungen in einer DIN-Norm abweichen, planen und bauen wir dann unweigerlich etwas, das nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht? Da kann man es mit den Juristen halten, die häufig sagen »Es kommt darauf an.«

In meinem Vortrag werde ich darauf eingehen, warum es häufig viel komplizierter ist, als man das oft meint. Und manchmal eben auch einfacher.

 

BauSV: Frau Dilanas, vielen Dank für das Gespräch.

 

Zur Person

Dipl.-Ing. Maria Dilanas, LL.M. studierte Architektur an der Universität Karlsruhe und der Architectural Association School of Architecture in London; 1992 bis 2005 angestellte Architektin; 2005 Eröffnung ihres Architektur- und Sachverständigenbüros; Qualifikation zur Sachverständigen von 2005–2007 beim IFBau, 2008 öffentliche Bestellung zur Sachverständigen für Schäden an Gebäuden; seit 2010 Referentin in der Sachverständigenausbildung des IFBau; 2018 bis 2020 Aufbaustudium mit Abschluss Master of Laws, Universität Marburg

Schwerpunkt ihrer Tätigkeit: Sachverständigentätigkeit für Gerichte und Privatauftraggeber; u.a. Autorin für die Zeitschrift »Der Bausachverständige«


Kontakt

Dipl.-Ing. Maria Dilanas, LL.M.
Freie Architektin
Sachverständigenbüro Dilanas
Pfluggasse 3
75015 Bretten
Telefon: 07252 96577-22
Telefax: 07252 96577-23
E-Mail: Dilanas@sv-dilanas.de
Internet: www.sv-dilanas.de


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