Foto: Deutsche Bauchemie
  • 10.02.2021

DIBt führt rechtswidriges Regelwerk zur Instandhaltung von Betonbauwerken ein

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat am 19. Januar 2021 auf seiner Internetseite die »Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken« (TR Instandhaltung) veröffentlicht. Gleichzeitig wurde eine neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt gegeben, mit der u.a. die TR Instandhaltung in das Bauordnungsrecht aller 16 Bundesländer eingeführt werden soll.


In verschiedenen Publikationen wird der Eindruck erweckt, die Veröffentlichung der TR Instandhaltung erfolge in gutem Einvernehmen mit der Europäischen Kommission. Dieser Eindruck ist falsch. Im Laufe des im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführten sogenannten Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zur Notifizierung eingereichten Entwürfe für die Teile 1 und 2 der TR Instandhaltung als nicht konform mit EU-Recht angesehen werden. Die Kommission hat hierzu ausgeführt:

»Die notifizierten Entwürfe werden folglich als mit dem EU-Recht unvereinbar angesehen, weshalb die Kommission diese ausführliche Stellungnahme abgibt, um die deutschen Behörden dazu aufzufordern, die notifizierten Entwürfe anzupassen.«


Vertragsverletzungsverfahren droht

Zugleich hat die Kommission betont, dass sie sich die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland vorbehält, sollte Deutschland seiner gesetzlichen Pflicht zur rechtskonformen Ausgestaltung des Regelwerks nicht nachkommen.

Die Fachexperten der Deutschen Bauchemie haben inzwischen den auf der DIBt-Internetseite veröffentlichten Text der TR Instandhaltung geprüft und festgestellt, dass er weitestgehend identisch mit der zur Notifizierung eingereichten und von der Kommission bemängelten Fassung ist.


TR Instandhaltung ist EU-rechtswidrig

Die Deutsche Bauchemie hat mehrfach grundsätzliche Bedenken geäußert, da die veröffentlichten Texte das Behinderungsverbot der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 sowie das EuGH-Urteil C-100/13 vom 16. Oktober 2014 missachten. Entscheidend ging es dabei um die fachjuristische und technische Bewertung, dass die TR Instandhaltung aufgrund einer Vielzahl von zusätzlichen nationalen Produktvorgaben, die gegen europäisches Bauproduktenrecht und die dazu ergangene EuGH-Rechtsprechung verstoßen, als EU-rechtswidrig einzustufen ist.


Verunsicherung bei Planern und Ausführenden

Die deutsche bauchemische Industrie bewertet die Veröffentlichung der TR Instandhaltung als äußerst problematisch, weil das DIBt und die Bauministerkonferenz der Bundesländer (ARGEBAU) damit ein mutmaßlich rechtswidriges und unpraktikables Regelwerk einführen. Das Regelwerk kann jederzeit von einem rechtswidrig belasteten Dritten vor Gericht angegriffen und gerichtlich für unwirksam erklärt werden.

Es muss zudem bei einem erfolgreichen Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland zurückgezogen werden. Dies würde eine beispiellose Rechtsunsicherheit für die Fachplaner und Baubetriebe erzeugen. Sie wären dem Risiko ausgesetzt, nach einem Regelwerk geplant und gebaut zu haben, das wegen Rechtswidrigkeit für unwirksam erklärt wird oder zurückgezogen werden muss und zum Zeitpunkt einer Abnahme von Bauleistungen nicht mehr gilt.


Die Deutsche Bauchemie vertritt seit über 70 Jahren die Interessen ihrer Mitgliedsfirmen und deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber der Fachöffentlichkeit, Politik, Behörden, Wissenschaft und Medien. Der Industrieverband gehört als Fachorganisation zum Verband der Chemischen Industrie (VCI). Die mehr als 130 Mitgliedsunternehmen erwirtschafteten 2020 mit rund 32.000 Beschäftigten einen Umsatz von 8,8 Milliarden Euro. Das entspricht der Hälfte des europäischen Marktvolumens und etwa einem Viertel des Weltmarktes.

 

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