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Teilnahmebedingungen

 

 

Veranstalter

Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Amsterdamer Straße 195, 50735 Köln
Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart

Wer darf teilnehmen?

Teilnehmen kann jede natürliche Person, ausgenommen Berufsfotografen und Mitarbeiter des Bundesanzeiger Verlages und der Fraunhofer-Institute.

Was darf eingereicht werden?

Jeder Teilnehmer kann mit bis zu sechs Bildern teilnehmen.

Das Bildmotiv soll einen Schaden, Bau- oder Konstruktionsmangel an baulichen oder mit einem Bauwerk in Zusammenhang stehenden Gegenständen oder Objekten darstellen, der nicht alltäglich ist, z.B. vor dem Hintergrund seiner Entstehung oder in der Art und Weise seiner tatsächlichen oder scheinbaren Ausprägung.

Eine geringfügige Nachbearbeitung der Bilder wird akzeptiert, nicht aber offensichtlich am Computer oder auf anderem Wege verfremdete Bilder.

Das eingereichte Bild darf noch nicht veröffentlicht worden sein und auch keine Auszeichnung bei anderen Wettbewerben erhalten haben.

Gegen das geltende Recht verstoßende Motive werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wie wird eingereicht?

Die Veranstalter stellen unter www.derbausv.de eine Einstiegsseite zum Wettbewerb zur Verfügung.

Einzureichende Bilder sollen in digitalem Format (reproduzierbare Auflösung; mind. 300 dpi im A4-Format) über den Uploadbereich auf der Einstiegsseite zum Wettbewerb eingereicht werden.

Maximal 10 MB pro Datei.
Zulässige Dateiformate: *.BMP, *.GIF, *.JPG, *.JPEG, *.TIF.

Akzeptiert werden auch per Post eingesandte Fotoabzüge (mind. in A5-Format) oder per Post eingereichte digitale Bildträger jeglicher Art sowie per E-Mail unter bausv-foto(at)bundesanzeiger.de eingereichte Bilder.

Werden die genannten Anforderungen nicht erfüllt, behalten die Veranstalter sich das Recht vor, die betroffenen Bilder nicht zu berücksichtigen.

Eine Rückgabe der auf dem Postwege eingereichten Bilder und/oder Datenträger erfolgt nur dann, wenn der Einsender bei Einreichung ausdrücklich um die Rückgabe gebeten und ein Rücksendeporto beigelegt hat.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern oder Datenträgern.

Welche Informationen werden benötigt?

Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass der Teilnehmer – unabhängig von der Art der Übersendung des Bildes – dem Veranstalter über die auf der Einstiegsseite zum Wettbewerb verfügbare Online-Anmeldung weitere Angaben (mindestens: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bildbeschreibung, Entstehungsort und -datum des Bildes, kurze Vorstellung des Fotografen) zur Verfügung stellt. Die Veranstalter versichern, dass die Nutzung und Speicherung persönlicher Daten allein zu Zwecken dieses Wettbewerbs erfolgt.

Zudem muss jeder Teilnehmer über das Online-Formular bestätigen, dass er diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Wie wird ausgewählt?

Die Auswahl der sechs besten Bilder erfolgt über eine Jury, deren Zusammensetzung den Veranstaltern obliegt.

Von diesen sechs können dann die Leser über die Internetseite ((direkten Link auf die Voting-Seite)) das Gewinner-Bild wählen. Der jeweilige Gewinner des Heftes erhält einen Preis und wird schriftlich benachrichtigt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie und Wo werden die Bilder veröffentlicht?

Das jeweilige Gewinner-Bild und die dazugehörigen Eckdaten werden in der neuen Rubrik „Kuriose Baumängel“ der Zeitschrift „Der BauSV“ und online auf der Seite ((direkter Link auf entsprechende Seite)) veröffentlicht.

Eventuell werden die Gewinner-Bilder auch für einen Kalender verwendet.

Der Veranstalter behält sich vor, die eingereichten Bilder nicht zu veröffentlichen, wenn insgesamt nicht genügend Bilder eingereicht werden, die eine sachgerechte Auswahl ermöglichen.

Ein eigenes, anderweitiges Veröffentlichungsrecht der Teilnehmer bleibt unberührt, d.h. jeder Teilnehmer kann über das eingereichte Bild weiterhin verfügen.

Einsendeschluss

Der Einsendeschluss wird in jeder Ausgabe neu angegeben.

Bilder die nach diesem Termin eingereicht wurden, werden automatisch für das nächste Heft vorgesehen.

Urheberrechte

Der Teilnehmer versichert mit seiner Einreichung, dass er über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte an dem Bild hat und dass das Bild frei von Rechten Dritter ist. Falls auf dem eingereichten Foto Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird.

Im Falle einer Rechtsverletzung Dritter, stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

Rechtseinräumung

Jeder Teilnehmer räumt den Veranstaltern honorarfrei die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern für die Zwecke der Rubrik „Kuriose Bausachmängel“ sowie die Berichterstattung über diese Rubrik ein. Die Rechteübertragung gilt sowohl für die Print- als auch die Online-Ausgabe.

Die Veranstalter sind zudem berechtigt die eingesandten Bilder zur Herstellung, Vervielfältigung und zum Vertrieb eines Fotokalenders zu verwenden. Soweit sich die Veranstalter zur Produktion eines Fotokalenders entscheiden, erhält der Teilnehmer eine Honorierung in Höhe von 150,00 € für jedes für den Kalender ausgewählte Bild.

Datenschutz

Die von den Einsendern eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Wettbewerbs sowie der Berichterstattung hierüber, veröffentlicht und an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.


Stand der Teilnahmebedingungen: Mai 2011


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